Grundsätzliche Querschnittsbereiche
Bei der Entwicklung von Projekten ist - unter Berücksichtigung der übergeordneten Strategien, Planungen und Zielsetzungen des Landes sowie der Regionen - auf folgende Gesichtspunkte besonders Bedacht zu nehmen, die – differenziert nach Art des Projekts – auch Qualitätskriterien für Projektförderungen sein können.
- Identität und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ort, der eigenen Gemeinde oder der eigenen Region festigt die Identifikation nach innen und außen. Daher spielt neben der Bewusstseinsbildung und innovativen Zugängen auch eine breite Einbindung der Bevölkerung eine wichtige Rolle.
- Zielgruppendefinition und Chancengleichheit
Im Sinne der Ermöglichung eines reibungslosen Miteinanders der Generationen sowie der Stiftung von Identität oder der Anpassung der Gesellschaft an sich verändernde Bedürfnisse nimmt die Auseinandersetzung mit allen Zielgruppen (spezielles Augenmerk auf Kinder, Jugendliche, Alte, Kranke, sozial und finanziell schwach gestellte Menschen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Zuzüglerinnen und Zuzügler, …) eine wichtige Rolle ein. Das Ausmaß der Miteinbeziehung kann sich je nach Aktivität und Projekt unterscheiden. Unter der Zielgruppe ist der Adressatenkreis zu verstehen, an den sich der Projektträger mit seinen Aktivitäten richtet (z.B. lokale Bevölkerung differenziert nach strukturellen Merkmalen oder Funktionen bzw. überregionale Zielgruppen).
- Kooperation und Zusammenarbeit
Dieser Querschnittsbereich zielt zunächst auf aktive Bewusstseinsbildung für ein Thema ab. Außerdem stehen Abstimmung und Erfahrungsaustausch im Fokus, wobei sowohl der gemeinschaftliche Umgang mehrerer Fachbereiche mit Themen innerhalb einer Gemeinde oder Kleinregion gemeint ist, als auch die Kooperation zu einem oder mehreren Fragestellungen zwischen Gemeinden und Kleinregionen.
- Stärkung der Orts- und Stadtkerne
Basis hierzu bilden der Landtagsbeschluss betreffend Zentrumscheck für Neuprojekte (vom 28.4.2022) und die ÖROK-Empfehlung Nr. 58 „Raum für Baukultur (Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen)“.
- Agenda 2030 – Nachhaltige Entwicklungsziele (Berücksichtigung der sogenannten SDGs – Sustainable Development Goals)
Neben der Bewusstseinsbildung für das Thema ist an dieser Stelle vor allem die Vermeidung von negativen Auswirkungen von Projekten und Maßnahmen zentral. Bei der Projektentwicklung geht es um Lokalität und Regionalität, um Saisonalität und Haltbarkeit, um Erneuerbarkeit und Kreisläufe (lokale Ressourcen). Bedeutend ist stets auch die Frage nach der langfristigen Wirkung („Enkeltauglichkeit“). Umfassende Informationen zu den SDGs finden sich auf der Website des Bundekanzleramts.
- mögliche aktuelle und zukunftsrelevante Themenfelder von Landesinteresse