Nordraum Wien


Geltungsbereich: 
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Korneuburg, die Marktgemeinde Bad Pirawarth im Verwaltungsbezirk Gänserndorf sowie für folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Mistelbach: Bockfließ, Gaweinstal, Großebersdorf, Groß-Engersdorf, Hochleithen, Kreuttal, Kreuzstetten, Ladendorf, Mistelbach, Pillichsdorf, Ulrichskirchen-Schleinbach, Wilfersdorf und Wolkersdorf im Weinviertel.


Aufbau
Das Regionale Raumordnungsprogramm Nordraum Wien besteht aus:

  • Verordnungstext
  • Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 15)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 16)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 17)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) (Anlage 18)


Maßnahmen:

  • Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
  • Uferzonen (UZ)
  • Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
  • Siedlungsgrenzen (SG)
  • Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe


Das Regionale Raumordnungsprogramm Nordraum Wien tritt mit 31.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.

 

Weitere Informationen: