Nordraum Wien
Geltungsbereich:
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Korneuburg, die Marktgemeinde Bad Pirawarth im Verwaltungsbezirk Gänserndorf sowie für folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Mistelbach: Bockfließ, Gaweinstal, Großebersdorf, Groß-Engersdorf, Hochleithen, Kreuttal, Kreuzstetten, Ladendorf, Mistelbach, Pillichsdorf, Ulrichskirchen-Schleinbach, Wilfersdorf und Wolkersdorf im Weinviertel.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Nordraum Wien besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 15)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 16)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 17)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) (Anlage 18)
Maßnahmen:
- Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
- Uferzonen (UZ)
- Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
- Siedlungsgrenzen (SG)
- Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe
Das Regionale Raumordnungsprogramm Nordraum Wien tritt mit 31.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zur Verordnung
- Umweltbericht
- Beiblatt über die Änderungen nach Begutachtung
- Die Maßnahmen dargestellt im NÖ-Atlas (demnächst verfügbar)
Die Maßnahmen als „Shape-Dateien“ (demnächst verfügbar)