Raum Krems
Geltungsbereich:
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau und den Verwaltungsbezirk Krems.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Krems besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 11)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 12)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) (Anlage 13)
Maßnahmen:
- Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
- Uferzonen (UZ)
- Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
- Siedlungsgrenzen (SG)
- Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Krems ist seit 29.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zur Verordnung
- Umweltbericht
- Beiblatt über die Änderungen nach Begutachtung
- Die Maßnahmen dargestellt im NÖ-Atlas (demnächst verfügbar)
Die Maßnahmen als „Shape-Dateien“ (demnächst verfügbar)