Raum Weinviertel Nordost


Geltungsbereich: 
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Mistelbach: Asparn an der Zaya, Bernhardsthal, Drasenhofen, Falkenstein, Fallbach, Gaubitsch, Gnadendorf, Großharras, Großkrut, Hausbrunn, Herrnbaumgarten, Laa an der Thaya, Neudorf im Weinviertel, Niederleis, Ottenthal, Poysdorf, Rabensburg, Schrattenberg, Staatz, Stronsdorf, Unterstinkenbrunn und Wildendürnbach. 
Weiters gilt dieses Raumordnungsprogramm für folgende Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Gänserndorf: Hauskirchen, Hohenau an der March, Neusiedl an der Zaya, Palterndorf–Dobermannsdorf und Ringelsdorf–Niederabsdorf.


Aufbau
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Nordost an der Leitha besteht aus:

  • Verordnungstext
  • Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 12)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 13)


Maßnahmen:

  • Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
  • Uferzonen (UZ)
  • Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
  • Siedlungsgrenzen (SG)


Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Nordost tritt mit 31.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.

 

Weitere Informationen: