Fördermodelle 2024+

Im Zuge der Neustrukturierung der Dorf- und Stadterneuerung in Niederösterreich werden drei Säulen für die Förderung von Projekten geboten:

  • Im Rahmen von „Stolz auf unser Dorf“ werden Themencalls ausgerufen. Im Zuge derer können Dorferneuerungsvereine einmal pro Jahr  kleinere Projekte einreichen, die mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit 2.500 Euro gefördert werden. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft im Verein der NÖ Dorf- und Stadterneuerung. Die Einreichung für Projektgenehmigung und Auszahlung wird über die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN abgewickelt.

    Aktueller Call: 
    * Thema “Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden”
    * Einreichmöglichkeit bis 31.05.2024
    * Projektumsetzung bis 30.11.2024

 

  • Die Umsetzung nachhaltiger Projekte zur Gemeinde- und Ortsentwicklung wird durch die zweite Förderschiene unterstützt. Hier werden investive Maßnahmen niederösterreichischer Gemeinden mit  bis zu 20.000 Euro gefördert. Beteiligungsprozesse zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sind vorzusehen. Die Förderquote beträgt bei Gemeinden, die über ein gültiges Leitbild (nicht älter als sieben Jahre) verfügen, 60 %. Ohne Leitbild erhalten die Gemeinden maximal 40 % der förderfähigen Kosten. Innerhalb dieser Schiene sorgen unterschiedliche Förderpfade für ein breiteres Angebot und die nötige Flexibilität. So können etwa auch rasch umsetzbare Projekte speziell angesprochen und deren Abrechnung vorgezogen werden. Die Einreichung für Projektgenehmigung und Auszahlung wird über die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung abgewickelt.

    Aktueller Förderpfad: “Dorf-/Stadtimpulse - rasch und zügig 2024”
    * Einreichstart: 01.04.2024
    * Einreichende: 30.06.2024
    * Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2025

    *Information (Prozessblatt) zum aktuellen Förderpfad


    Unterstützung zur Leitbilderstellung bietet die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN als Extraleistung “Gemeindevision 2030” in den Varianten „Gemeindevision Basis“, „Gemeindevision Standard“ und „Gemeindevision Premium“ 

 

  • Eine spezielle Förderschiene wurde für „Leuchtturmprojekte“, wie etwa die umfassende Ortskernbelebung, geschaffen. Dabei ist ein ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept)[1] der Gemeinde verpflichtend, das nicht älter als sieben Jahre sein darf. 
    * Titel des aktuellen Aufrufs (73-10-BML): „Aufruf zu Investitionen zur Schaffung und Sanierung öffentlicher Flächen (Fördergegenstand 1) und zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl-, oder mindergenutzten Gebäuden in Orts,- und Stadtkernen (Fördergegenstand 2) in ländlichen Gebieten unter 30.000 EinwohnerInnen.“
    *Ende der Einreichfrist: 28.06.2024
    * Der Link zum Förderaufruf läuft über die Agrarmarkt Austria.

 

 

Informationen zu Fördermodellen und Einreichmodalitäten bietet die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH  DORN.


[1] Nähere Infos siehe: www.oerok.gv.at/raum/themen/staerkung-der-orts-und-stadtkerne