Fördermodelle 2024+

Im Zuge der Neustrukturierung der Dorf- und Stadterneuerung in Niederösterreich werden drei Säulen für die Förderung von Projekten geboten:

  • Die Umsetzung nachhaltiger Projekte zur Gemeinde- und Ortsentwicklung wird durch die zweite Förderschiene unterstützt. Hier werden investive Maßnahmen niederösterreichischer Gemeinden mit  bis zu 20.000 Euro gefördert. Beteiligungsprozesse zur Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sind vorzusehen. Die Förderquote beträgt bei Gemeinden, die über ein gültiges Leitbild (nicht älter als sieben Jahre) verfügen, 60 %. Ohne Leitbild erhalten die Gemeinden maximal 40 % der förderfähigen Kosten. Innerhalb dieser Schiene sorgen unterschiedliche Förderpfade für ein breiteres Angebot und die nötige Flexibilität. So können etwa auch rasch umsetzbare Projekte speziell angesprochen und deren Abrechnung vorgezogen werden. Die Einreichung für Projektgenehmigung und Auszahlung wird über die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung abgewickelt.


    Unterstützung zur Leitbilderstellung bietet die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN als Extraleistung “Gemeindevision 2030” in den Varianten „Gemeindevision Basis“, „Gemeindevision Standard“ und „Gemeindevision Premium“ 

 

  • Eine spezielle Förderschiene wurde für „Leuchtturmprojekte“, wie etwa die umfassende Ortskernbelebung, geschaffen. Dabei ist ein ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept)[1] der Gemeinde verpflichtend, das nicht älter als sieben Jahre sein darf. 
    Im Augenblick kann kein aktueller Call genutzt werden.
    * Der Link zur Förderschiene läuft über die Agrarmarkt Austria.

     

Informationen zu Fördermodellen und Einreichmodalitäten bietet die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH  DORN.


[1] Nähere Infos siehe: www.oerok.gv.at/raum/themen/staerkung-der-orts-und-stadtkerne