Dorf- und Stadterneuerung 2024+
A: Richtlinie und Durchführungsbestimmungen ab 2024
Ab 2024 gelten für Dorf- und Stadterneuerung sowie Kleinregionen eine einheitliche Richtlinie sowie neue Durchführungsbestimmungen und eine Verpflichtungserklärung:
- NÖ Dorf-, Stadt- und Regionsentwicklungsrichtlinie 2024
- Durchführungsbestimmungen 2024 für Förderungen im Rahmen der NÖ Dorf-, Stadt- und Regionsentwicklungsrichtlinie 2024
- Verpflichtungserklärung
B: Einreichung und Genehmigung
Ab 2024 sind für die Einreichung von Projekt-Genehmigungsanträgen nur noch die auf den Folgeseiten angeführten online-Formulare gültig.
Einreichung Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
Genehmigung Projektförderung (mit oder ohne Leitbild)
C: Auszahlung
Ab 2024 sind für die als Auszahlungsanträge für genehmigte Projekte nur noch die auf den Folgeseiten angeführten online-Formulare gültig.
Genehmigung und Auszahlung Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
Auszahlung Projektförderung (mit oder ohne Leitbild)
D: Anerkennbarkeit eines Leitbildes/ISEKs oder einer Ortskernabgrenzung
Zwecks Überprüfung der Anerkennbarkeit eines Leitbildes bzw. ISEKs kann dies im Vorfeld eines Genehmigungsantrags an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung übermittelt werden. Weiters kann eine Ortskernabgrenzung zu einem bestehenden Leitbild nachgereicht werden. Dazu ist jeweils das Online-Formular auszufüllen sowie per Handy-Signatur zu unterschreiben und an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.
Pflichtbeilage zur Ortskernabgrenzung:
E: Weiterführende Informationen
F: Publikationen
Magazin-Archiv Leben in Stadt und Land
Broschüre Neue Schutzzonen-Modelle. Wertvolle Bausubstanz erhalten