Dorf- und Stadterneuerung 2024+

A: Richtlinie und Durchführungsbestimmungen ab 2024

 

Ab 2024 gelten für Dorf- und Stadterneuerung sowie Kleinregionen eine einheitliche Richtlinie sowie neue Durchführungsbestimmungen und eine Verpflichtungserklärung:

 

  

B: Genehmigung und Auszahlung

Ab 2024 sind für die Einreichung von Projekt-Genehmigungsanträgen und die danach folgenden Auszahlungsanträge nur noch folgende online-Formulare:
 

Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”

Aktueller Call: 
* Thema “Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden”
* Projektumsetzung bis 31.10.2024
* Abrechnungszeitraum: sobald als möglich, spätestens jedoch bis 31. 01.2025


Projektförderung (mit oder ohne Leitbild) 

Aktueller Förderpfad “Dorf-/Stadtimpulse - rasch und zügig 2024”

* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2025

  • Demnächst verfügbar
    Auszahlungsantrag (Empfänger Empfänger Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung, Ortskernbelebung)
  • Zwecks Überprüfung der Anerkennbarkeit eines Leitbildes kann dies im Vorfeld eines Genehmigungsantrags an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung übermittelt werden. Dazu ist das Allgemeine Anbringen des Landes NÖ zu öffnen, dort als Empfangsstelle die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu wählen und dem online-Formular bis zum Ende zu folgen.
     
  • Auch nachzureichende Unterlagen sind über das Allgemeine Anbringen des Landes NÖ zu öffnen (dort als Empfangsstelle die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheitenwählen und dem online-Formular bis zum Ende folgen)

 

 

 

C: Weiterführende Informationen

D: Publikationen

E: Downloads

Fördertafel der NÖ Dorf- und Stadterneuerung

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