Dorf- und Stadterneuerung 2024+
A: Richtlinie und Durchführungsbestimmungen ab 2024
Ab 2024 gelten für Dorf- und Stadterneuerung sowie Kleinregionen eine einheitliche Richtlinie sowie neue Durchführungsbestimmungen und eine Verpflichtungserklärung:
B: Einreichung und Genehmigung
Ab 2024 sind für die Einreichung von Projekt-Genehmigungsanträgen nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig.
Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
Derzeit ist kein aktueller Call geöffnet.
Projektförderung (mit oder ohne Leitbild)
Förderpfad “Lebendige Orte - Innenentwicklung”
* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2026
Nachzureichende Dokumente im Zuge eines bereits erfolgten Genehmigungsantrags:
Nachzureichende Unterlagen sind über das Online-Formular an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.
- gegebenenfalls nachzureichende Dokumente
- Kostenaufstellung
- Leitfaden Einnahmen-Ausgaben
C: Auszahlung
Ab 2024 sind für die als Auszahlungsanträge für genehmigte Projekte nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig:
Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
* Fördercall “Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden”
* Projektumsetzung bis 31.10.2024
* Abrechnungsfrist bis 30.06.2025
* Auszahlungsantrag (Empfänger NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH)
* Verpflichtende Beilage Projektdokumentation (bitte abspeichern, online befüllen und im Online-Antrag hochladen):
Informationen zu aktuellen Calls und Fristen bietet die Website der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN.
Projektförderung (mit oder ohne Leitbild)
Aktueller Förderpfad “Dorf-/Stadtimpulse - rasch und zügig 2024”
* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.07.2025
- zur Information: Prozessblatt
- Auszahlungsantrag (Empfänger Empfänger Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung, Ortskernbelebung)
- Beilagenübersicht zum Auszahlungsantrag
- amtliche Formblätter für Beilagen (bitte abspeichern, online befüllen und im Online-Antrag hochladen):
- Rechnungsaufstellung
- Leitfaden Einnahmen-Ausgaben
Nachzureichende Dokumente im Zuge eines Auszahlungsantrags:
Nachzureichende Unterlagen sind über das Online-Formular an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.
- gegebenenfalls nachzureichende Dokumente
- Rechnungsaufstellung
- Leitfaden Einnahmen-Ausgaben
D: Anerkennbarkeit eines Leitbildes/ISEKs oder einer Ortskernabgrenzung
Zwecks Überprüfung der Anerkennbarkeit eines Leitbildes bzw. ISEKs kann dies im Vorfeld eines Genehmigungsantrags an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung übermittelt werden. Weiters kann eine Ortskernabgrenzung zu einem bestehenden Leitbild nachgereicht werden. Dazu ist jeweils das Online-Formular auszufüllen sowie per Handy-Signatur zu unterschreiben und an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.
Pflichtbeilage zur Ortskernabgrenzung:
E: Weiterführende Informationen
F: Publikationen
Magazin-Archiv Leben in Stadt und Land
Broschüre Neue Schutzzonen-Modelle. Wertvolle Bausubstanz erhalten