Dorf- und Stadterneuerung 2024+

A: Richtlinie und Durchführungsbestimmungen ab 2024

Ab 2024 gelten für Dorf- und Stadterneuerung sowie Kleinregionen eine einheitliche Richtlinie sowie neue Durchführungsbestimmungen und eine Verpflichtungserklärung:

B: Einreichung und Genehmigung

Ab 2024 sind für die Einreichung von Projekt-Genehmigungsanträgen nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig.


Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”

Derzeit ist kein aktueller Call geöffnet.
 

Projektförderung (mit oder ohne Leitbild) 

Förderpfad “Lebendige Orte - Innenentwicklung”
* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2026


Nachzureichende Dokumente im Zuge eines bereits erfolgten Genehmigungsantrags:

Nachzureichende Unterlagen sind über das Online-Formular an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.

C: Auszahlung

Ab 2024 sind für die als Auszahlungsanträge für genehmigte Projekte nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig:

Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”

* Fördercall “Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden”
* Projektumsetzung bis 31.10.2024
* Abrechnungsfrist bis 30.06.2025
* Auszahlungsantrag (Empfänger NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH)
* Verpflichtende Beilage Projektdokumentation (bitte abspeichern, online befüllen und im Online-Antrag hochladen):

Informationen zu aktuellen Calls und Fristen bietet die Website der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN.


Projektförderung (mit oder ohne Leitbild) 

Aktueller Förderpfad “Dorf-/Stadtimpulse - rasch und zügig 2024”

* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.07.2025

 

Nachzureichende Dokumente im Zuge eines Auszahlungsantrags:

Nachzureichende Unterlagen sind über das Online-Formular an die  Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.

 

D: Anerkennbarkeit eines Leitbildes/ISEKs oder einer Ortskernabgrenzung

Zwecks Überprüfung der Anerkennbarkeit eines Leitbildes bzw. ISEKs kann dies im Vorfeld eines Genehmigungsantrags an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung übermittelt werden. Weiters kann eine Ortskernabgrenzung zu einem bestehenden Leitbild nachgereicht werden. Dazu ist jeweils das Online-Formular auszufüllen sowie per Handy-Signatur zu unterschreiben und an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.

Pflichtbeilage zur Ortskernabgrenzung:

 

E: Weiterführende Informationen

F: Publikationen

G: Downloads

Fördertafel der NÖ Dorf- und Stadterneuerung

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