Dorf- und Stadterneuerung 2024+
A: Richtlinie und Durchführungsbestimmungen ab 2024
Ab 2024 gelten für Dorf- und Stadterneuerung sowie Kleinregionen eine einheitliche Richtlinie sowie neue Durchführungsbestimmungen und eine Verpflichtungserklärung:
B: Einreichung und Genehmigung
Ab 2024 sind für die Einreichung von Projekt-Genehmigungsanträgen nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig:
Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
Im Augenblick ist kein Fördercall ausgerufen.
Projektförderung (mit oder ohne Leitbild)
Neuer Förderpfad ab 15.11.2024 “Lebendige Orte - Innenentwicklung”
* Einreichstart: 15.11.2024
* Einreichende: 30.04.2025 bzw. bei Ausschöpfung der hierfür vorgesehenen Fördermittel
* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2026
- Genehmigungsantrag (Empfänger Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung, Ortskernbelebung) - aufgrund technischer Umstrukturierungen werden die eingereichten Projekte gesammelt und gespeichert, die weitere Bearbeitung kann voraussichtlich erst ab Februar 2025 erfolgen, bis dahin können auch keine Auskünfte zu eingereichten Projekten gegeben werden.
- Information (Prozessblatt) zum aktuellen Förderpfad
- Beilagen
- Kostenaufstellung
- Leitfaden Einnahmen-Ausgaben
Nachzureichende Dokumente im Zuge eines Genehmigungsantrags:
Nachzureichende Unterlagen sind über das aktuelle Online-Formular an dieAbteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.
- gegebenenfalls nachzureichende Dokumente
- Kostenaufstellung
- Leitfaden Einnahmen-Ausgaben
C: Auszahlung
Ab 2024 sind für die als Auszahlungsanträge für genehmigte Projekte nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig:
Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
Aktueller Call:
* Thema “Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden”
* Projektumsetzung bis 31.10.2024
* Prozessblatt
* Abrechnungszeitraum: sobald als möglich, spätestens jedoch bis 31. 01.2025
- Auszahlungsantrag (Empfänger NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH)
Verpflichtende Beilage (bitte abspeichern, online befüllen und im Online-Antrag hochladen):
- Projektdokumentation
Projektförderung (mit oder ohne Leitbild)
Aktueller Förderpfad “Dorf-/Stadtimpulse - rasch und zügig 2024”
* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2025
- zur Information: Prozessblatt
- Auszahlungsantrag (Empfänger Empfänger Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung, Ortskernbelebung)
Verpflichtende Beilage (bitte abspeichern, online befüllen und im Online-Antrag hochladen):
- Rechnungsaufstellung
D: Anerkennbarkeit eines Leitbildes oder ISEKs
Zwecks Überprüfung der Anerkennbarkeit eines Leitbildes kann dies im Vorfeld eines Genehmigungsantrags an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung übermittelt werden. Dazu ist das aktuelle Online-Formular auszufüllen sowie per Handy-Signatur zu unterschreiben und an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.
E: Weiterführende Informationen
F: Publikationen
Magazin "Leben in Stadt und Land"
Broschüre "Neue Schutzzonen-Modelle. Wertvolle Bausubstanz erhalten"
Ausstellung mit Begleitfolder zu Zentrumsentwicklung und Ortskernbelebung