Dorf- und Stadterneuerung 2024+

A: Richtlinie und Durchführungsbestimmungen ab 2024

Ab 2024 gelten für Dorf- und Stadterneuerung sowie Kleinregionen eine einheitliche Richtlinie sowie neue Durchführungsbestimmungen und eine Verpflichtungserklärung:

B: Einreichung und Genehmigung

Ab 2024 sind für die Einreichung von Projekt-Genehmigungsanträgen nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig:


Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”

Im Augenblick ist kein Fördercall ausgerufen.
 

Projektförderung (mit oder ohne Leitbild) 

Neuer Förderpfad ab 15.11.2024 “Lebendige Orte - Innenentwicklung”
* Einreichstart: 15.11.2024
* Einreichende: 30.04.2025 bzw. bei Ausschöpfung der hierfür vorgesehenen Fördermittel
* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2026

 

Nachzureichende Dokumente im Zuge eines Genehmigungsantrags:

Nachzureichende Unterlagen sind über das aktuelle Online-Formular an dieAbteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.

C: Auszahlung

Ab 2024 sind für die als Auszahlungsanträge für genehmigte Projekte nur noch die im Folgenden angeführten online-Formulare gültig:

Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”

Aktueller Call: 
* Thema “Stolz auf unser Dorf - Generationen verbinden”
* Projektumsetzung bis 31.10.2024
* Prozessblatt
* Abrechnungszeitraum: sobald als möglich, spätestens jedoch bis 31. 01.2025


Projektförderung (mit oder ohne Leitbild) 

Aktueller Förderpfad “Dorf-/Stadtimpulse - rasch und zügig 2024”

* Projektumsetzung und -abrechnung bis 31.05.2025

  • zur Information: Prozessblatt
     
  • Auszahlungsantrag (Empfänger Empfänger Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung, Ortskernbelebung)
    Verpflichtende Beilage (bitte abspeichern, online befüllen und im Online-Antrag hochladen):
    - Rechnungsaufstellung

D: Anerkennbarkeit eines Leitbildes oder ISEKs

Zwecks Überprüfung der Anerkennbarkeit eines Leitbildes kann dies im Vorfeld eines Genehmigungsantrags an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung übermittelt werden. Dazu ist das aktuelle Online-Formular auszufüllen sowie per Handy-Signatur zu unterschreiben und an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.

 

E: Weiterführende Informationen

F: Publikationen

G: Downloads

Fördertafel der NÖ Dorf- und Stadterneuerung

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