Dorf- und Stadterneuerung 2024+

A: Richtlinie und Durchführungsbestimmungen ab 2024

Ab 2024 gelten für Dorf- und Stadterneuerung sowie Kleinregionen eine einheitliche Richtlinie sowie neue Durchführungsbestimmungen und eine Verpflichtungserklärung:

 

B: Einreichung und Genehmigung

Ab 2024 sind für die Einreichung von Projekt-Genehmigungsanträgen nur noch die auf den Folgeseiten angeführten online-Formulare gültig.


Einreichung Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”

Genehmigung Projektförderung (mit oder ohne Leitbild) 
 

C: Auszahlung

Ab 2024 sind für die als Auszahlungsanträge für genehmigte Projekte nur noch die auf den Folgeseiten angeführten online-Formulare gültig.
 

Genehmigung und Auszahlung Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
 
Auszahlung Projektförderung (mit oder ohne Leitbild) 

 

D: Anerkennbarkeit eines Leitbildes/ISEKs oder einer Ortskernabgrenzung

Zwecks Überprüfung der Anerkennbarkeit eines Leitbildes bzw. ISEKs kann dies im Vorfeld eines Genehmigungsantrags an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten-Dorf- und Stadterneuerung übermittelt werden. Weiters kann eine Ortskernabgrenzung zu einem bestehenden Leitbild nachgereicht werden. Dazu ist jeweils das Online-Formular auszufüllen sowie per Handy-Signatur zu unterschreiben und an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.

Pflichtbeilage zur Ortskernabgrenzung:

 

E: Weiterführende Informationen

F: Publikationen

G: Downloads

Fördertafel der NÖ Dorf- und Stadterneuerung

als PDF-Datei

als JPG-Datei

als TIF-Datei