Raum Neunkirchen-Bucklige Welt
Geltungsbereich:
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen sowie für die folgenden Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Wiener Neustadt: Bad Erlach, Bad Schönau, Bromberg, Hochneukirchen-Gschaidt, Hochwolkersdorf, Hollenthon, Katzelsdorf, Kirchschlag in der Buckligen Welt, Krumbach, Lanzenkirchen, Lichtenegg, Schwarzenbach, Walpersbach und Wiesmath.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 14)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 15)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 16)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) (Anlage 17)
Maßnahmen:
- Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
- Uferzonen (UZ)
- Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
- Siedlungsgrenzen (SG)
- Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt ist seit 29.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zur Verordnung
- Umweltbericht
- Beiblatt über die Änderungen nach Begutachtung
- Die Maßnahmen dargestellt im NÖ-Atlas (demnächst verfügbar)
Die Maßnahmen als „Shape-Dateien“ (demnächst verfügbar)