Raum Neunkirchen-Bucklige Welt


Geltungsbereich: 
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen sowie für die folgenden Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Wiener Neustadt: Bad Erlach, Bad Schönau, Bromberg, Hochneukirchen-Gschaidt, Hochwolkersdorf, Hollenthon, Katzelsdorf, Kirchschlag in der Buckligen Welt, Krumbach, Lanzenkirchen, Lichtenegg, Schwarzenbach, Walpersbach und Wiesmath.


Aufbau
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt besteht aus:

  • Verordnungstext
  • Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 14)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 15)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 16)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) (Anlage 17)


Maßnahmen:

  • Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
  • Uferzonen (UZ)
  • Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
  • Siedlungsgrenzen (SG)
  • Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe


Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Neunkirchen-Bucklige Welt ist seit 29.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.

 

Weitere Informationen: