Bezirk Tulln


Geltungsbereich: 
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Tulln.


Aufbau
Das Regionale Raumordnungsprogramm Bezirk Tulln besteht aus:

  • Verordnungstext
  • Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 10)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 11)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 12)


Maßnahmen:

  • Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
  • Uferzonen (UZ)
  • Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
  • Siedlungsgrenzen (SG)
  • Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe


Das Regionale Raumordnungsprogramm Bezirk Tulln ist seit 30.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.

 

Weitere Informationen: