Gestaltungswille mit Verantwortung

Raumordnung ist als Gesamtheit aller Maßnahmen und Aktivitäten öffentlicher Gebietskörperschaften zu verstehen, die die Gestaltung und Entwicklung des jeweiligen Territoriums zum Gegenstand haben. Diese Aktivitäten beruhen auf politischen Zielvorstellungen. Sie wirken im Einzelnen aber auch in ihrem Zusammenspiel.

Entsprechend einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus 1954 ist die Raumordnung keine eigene Verwaltungsmaterie, sondern eine sogenannte Querschnittsmaterie. Verschiedene Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind mit Planungsaufgaben befasst.

Landesgesetze, wie etwa das NÖ Raumordnungsgesetz, werden durch den NÖ Landtag beschlossen, Verordnungen rund um die Raumentwicklung des Landes erlässt die Niederösterreichische Landesregierung.

Die überörtliche Raumordnung setzt sich nicht nur in landesweiten Planungen, sondern auch über spezifische Programme für Regionen intensiv mit Anforderungen und Fragen der räumlichen Entwicklung des Landes Niederösterreich auseinander. 

Die örtliche Raumordnung fällt in den Zuständigkeitsbereich der 573 niederösterreichischen Gemeinden. Die Gestaltungsarbeit für ihr Gemeindegebiet liegt also in der Hand der jeweiligen Kommune.