Bezirk Horn
Geltungsbereich:
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Horn.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Bezirk Horn besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 12)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 13)
Maßnahmen:
- Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
- Siedlungsgrenzen (SG)
Das Regionale Raumordnungsprogramm Bezirk Horn ist seit 29.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zur Verordnung
- Umweltbericht
- Beiblatt über die Änderungen nach Begutachtung
- Die Maßnahmen dargestellt im NÖ-Atlas (demnächst verfügbar)
Die Maßnahmen als „Shape-Dateien“ (demnächst verfügbar)