Überörtliche Raumordnung

Zu den Aufgaben der Überörtlichen Raumordnung zählen:

  • die Grundlagenforschung und damit verbunden die Analyse raumstruktureller Gegebenheiten, Entwicklungen oder Probleme
  • die Konzeption von Grundsätzen, Zielen und Leitbildern zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes
  • die Erstellung von strategischen Entscheidungsgrundlagen
  • die Erarbeitung von Gutachten zu überörtlichen Themenbereichen


Für diese Aufgaben stehen der Überörtlichen Raumordnung laut dem NÖ Raumordnungsgesetz (in der geltenden Fassung) sowohl rechtsverbindliche, als auch konzeptive Instrumente zur Verfügung:

  • die Raumordnungsprogramme für Sachbereiche (Sektorale Raumordnungsprogramme), die für räumlich relevante Themen (z.B. Rohstoffsicherung oder Zentrale Orte) zumeist ordnungpolitische Festlegungen treffen
  • die Regionalen Raumordnungsprogramme, die in ausgewählten Teilregionen Niederösterreichs vor allem, aber nicht nur ordnungspolitische Aussagen zu Siedlungsgrenzen, Grünzonen und Erhaltenswerten Landschaftsteilen treffen
  • die Raumordnungs- und Entwicklungskonzepte auf Ebene des Landes sowie der Regionen, die der informellen Abstimmung von Entwicklungsvorstellungen und -maßnahmen zwischen dem Land Niederösterreich, der regionalen Ebene und den Gemeinden dienen


Darüber hinaus stellt die Landesentwicklungsplanung in bundeslandübergreifenden sowie in landesinternen Gremien und Steuerungsgruppen in verschiedenen Bereichen (z.B. Raumordnung, ländliche Entwicklung oder Wirtschaftsfragen) ihr Fachwissen zur Verfügung.