Bezirk Hollabrunn
Geltungsbereich:
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Bezirk Hollabrunn besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 13)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 14)
Maßnahmen:
- Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
- Siedlungsgrenzen (SG)
Das Regionale Raumordnungsprogramm Bezirk Hollabrunn ist seit 29.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zur Verordnung
- Umweltbericht
- Beiblatt über die Änderungen nach Begutachtung
- Die Maßnahmen dargestellt im NÖ-Atlas (demnächst verfügbar)
Die Maßnahmen als „Shape-Dateien“ (demnächst verfügbar)