Kleinregionale Rahmenkonzepte (KRRK)

Die Gemeinden sind die zentralen Akteure der örtlichen Raumordnung. Die Österreichische Bundesverfassung hat ihnen in diesem Bereich alleinige Kompetenz übertragen, das Land besitzt Recht und Pflicht zur Aufsicht. Im Sinne einer geordneten Entwicklung auf regionaler Ebene ist jedoch eine Abstimmung von räumlichen Entwicklungsvorstellungen über die Gemeindegrenzen hinweg häufig von Vorteil. Die Inhalte können sowohl ordnungs-, als auch entwicklungspolitische Aspekte haben.


Dieses Instrument soll:

  • vor allem eine Optimierung der Raumstruktur bewirken. Dazu werden die spezifischen Standortqualitäten und die naturräumlichen, wirtschaftlichen, (sozialen, kulturellen, strukturellen) Potentiale einer Kleinregion berücksichtigt.
  • Schwerpunkte für die künftige Entwicklung setzen und diese räumlich zuordnen. Dadurch sollen die Gemeinden einander nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen. 
  • dazu beitragen, dass die Örtlichen Entwicklungskonzepte der betroffenen Gemeinden einander ergänzen und Synergien genutzt werden. 
  • der Kleinregion einen wirtschaftlicheren Einsatz der öffentlichen Mittel ermöglichen. 
  • der Kleinregion zusätzliche Vorteile durch gemeinsame Planungsvorhaben eröffnen. 



Arbeitsschritte zur Erstellung Kleinregionaler Rahmenkonzepte

  • auf Gemeindeebene: Grundlagenerhebung + Problemanalyse und Schlussfolgerungen
  • auf kleinregionaler Ebene: Gliederung der Themenbereiche nach ihrer Relevanz: überörtlich oder örtlich und Zuweisung an kleinregionale Arbeitskreise (o.ä.) oder an den jeweilige Planungsträger der Gemeinde
  • auf Gemeindeebene: Einbindung und Abstimmung der Ergebnisse und Inhalte der einzelnen Örtlichen Entwicklungskonzepte;
    Für interkommunal abgestimmte Örtliche Entwicklungskonzepte (ÖEK) von mindestens zwei benachbarten Gemeinden, deren abgestimmte Entwicklungsziele im ÖEK verankert wurden, wird ein Bonus gewährt 
  • auf kleinregionaler Ebene: Erstellung des Kleinregionalen Rahmenkonzepts


Planungshorizont
Durch die direkte Bezugnahme auf die Örtlichen Entwicklungskonzepte bzw. Raumordnungsprogramme ergibt sich ein Planungshorizont von 10 Jahren.


Bisher wurden 12 Kleinregionale Rahmenkonzepte begonnen bzw. fertig gestellt. 


Beratung und Begleitung
Den Gemeinden und Kleinregionen stehen die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten sowie die Regionalberaterinnen und Regionalberater der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN bei der Erstellung und Förderabwicklung unterstützend zur Seite:

  • Abgrenzung des Kooperationsraums
  • Anbotseinholung bei Planerinnen bzw. Planern 
  • Beratung bei der Anbotsauswahl (Hearing) 
  • Betreuung der Arbeiten am Konzept 
  • Förderabwicklung 
  • Erfolgskontrolle


Förderung
Für die Förderung der Erstellung Kleinregionaler Rahmenkonzepte gelten die NÖ Dorf-, Stadt- und Regionalentwicklungsrichtlinie sowie die Durchführungsbestimmungen 2024 für Förderungen im Rahmen der NÖ Dorf-, Stadt- und Regionsentwicklungsrichtlinie 2024. Es sind höchstens zwei Drittel der Planungskosten bzw. pro Gemeinde maximal 5.000 Euro - in Abhängigkeit von der Zahl der beteiligten Gemeinden - förderbar.


Die Förderrichtlinien und die entsprechenden Formulare liegen im Infostand zum Lesen und Herunterladen auf.