Raum St. Pölten


Geltungsbereich: 
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten und den Verwaltungsbezirk St. Pölten.


Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten besteht aus:

  • Verordnungstext
  • Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 17)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 18)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) (Anlage 19)


Maßnahmen:

  • Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
  • Uferzonen (UZ)
  • Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
  • Siedlungsgrenzen (SG)
  • Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe


Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum St. Pölten ist seit 30.01.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.

 

Weitere Informationen: