Inhalt

Ein Kleinregionales Rahmenkonzept besteht aus

  • Entwicklungsaussagen 
    • Ziele der Entwicklung: 
      • Leitziele (= Grundsätze) für die angestrebte Entwicklung
      • Zuordnung von Schwerpunkten für die einzelnen Gemeinden bzw. Gemeindeteile 
    • Maßnahmenkatalog: 
      • Bezeichnung konkreter gemeinsamer Maßnahmen
      • Möglichkeiten ihrer Realisierung, Abschätzung des Realisierungszeitraums und Angabe von Zuständigkeiten, Prioritätenliste
    • Plandarstellung: 
      • Überörtliche Planungsinhalte:
        Entwicklungszonen: Übergeordnete Zonen von kleinregionaler Bedeutung (für Betriebsansiedlungen, Tourismus, Erholung, Ökologie, Retention, Windparks u. ä.)

        Eignungs- bzw. Freihaltezonen: Aussagen zur Nutzung, Beanspruchung und Entwicklung der Landschaft (Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Rohstoffgewinnung, Abfallbehandlung, Deponien, ...)

        Entwicklungsgrenzen

        Verkehrsprojekte von kleinregionaler Bedeutung (Umfahrungstrassen, Hauptrouten für Radwege,...)

        Standorte für Infrastruktureinrichtungen von überörtlicher Bedeutung
         
      • Inhalte aus Örtlichen Entwicklungskonzepten bzw. Überörtlichen Raumordnungsprogrammen:
        Funktionale Gliederung der Gemeinde-/Siedlungsgebiete
        Siedlungsgrenzen für örtliche Baulandentwicklungen
        Siedlungsschwerpunkte
         
  • Bericht 
    • Grundlagenforschung und Aussagen zur Strukturentwicklung in den Bereichen Bevölkerung, Wirtschaft, Landwirtschaft, Freizeit und Naherholung, Mobilität etc.
    • Analyse der Potentiale und Standortqualitäten von räumlichen Einheiten: 
      • Aufbauend auf die Grundlagenerhebung sind die Potentiale für die einzelnen Nutzungen in der Region abzuschätzen und räumlich zuzuordnen.
    • Leitbild zur räumlichen Entwicklung, das die textliche Darstellung der langfristigen Entwicklungsperspektive beinhaltet.
    • Erläuterungen zu den Zielen und Maßnahmen: 
      • Auf Basis der Ergebnisse der Entscheidungsgrundlagen sind der Entscheidungsprozess sowie die Gründe für die gewählten Ziele und Maßnahmen darzustellen. 
      • Es ist auch nachzuweisen, dass keine Widersprüche zu übergeordneten Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, rechtswirksame Planungen, Gefahrenzonenpläne u.ä.) bestehen.