Förderung Örtliches Entwicklungskonzept

Durchführungsrichtlinie:

Seit dem 16.12.2022 gilt die Richtlinie für die Förderung Örtlicher Entwicklungskonzepte.

 

Förderausmaß:

  • Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK): 30% der Gesamtkosten (brutto), 
    maximal € 10.000,--
    Voraussetzungen: 
    - mindestens 10 Jahre seit der letzten Förderung eines ÖEK
    - Grundlagenforschung
    - Geltungsbereich: gesamtes Gemeindegebiet
    - gemäß den Kriterien des NÖ Raumordnungsgesetzes idgF
    - Verordnung als Bestandteil des Örtlichen Raumordnungsprogramms

     
  • Bonus: € 3.000,--
    für Interkommunale Abstimmung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzepts
    Voraussetzungen: 
    - Abstimmung erfolgte mindestens zwischen zwei benachbarten Gemeinden
    - abgestimmte Entwicklungsziele im ÖEK verankert 

 

Förderantrag: 

Ab 01. Jänner 2024 sind für die Einreichung von Förderanträgen geänderte Fristen zu beachten! 

Ein Förderantrag kann frühestmöglich mit Stichtag der Rechtswirksamkeit des ÖEKs (= Schreiben der Aufsichtsbehörde zur Prüfung der Kundmachung zum Örtlichen Raumordnungsprogramm, das an die Gemeinde gerichtet wird) und spätestens sechs Monate nach diesem Stichtag gestellt werden.

Für die Antragstellung ist das bereitgestellte Online-Förderformular auszufüllen und auf diesem Weg an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenen zu richten. Mit diesem Formular sind folgende erforderliche Beilagen hochzuladen, deren vollständige Übermittlung (max. 8MB/ Dokument) Voraussetzung zur Erledigung des Förderantrags ist

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise 
  • Plandarstellung zum ÖEK (PDF)
  • Verordnung zum ÖEK (PDF)
  • Nachweis zur Rechtswirksamkeit des ÖEKs (Schreiben zur Kundmachungsprüfung)

 

Zusage und Auszahlung:

Förderungen können nur nach Maßgabe der vom Landtag zur Verfügung gestellten Mittel gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung von Örtlichen Entwicklungskonzepten.