Clearingstelle Raumordnung

 

Die "Clearingstelle Raumordnung" in der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr dient der Beratung von Gemeinden in Fragen der örtlichen Raumordnung, insbesondere mit dem Ziel der Vermittlung und des Interessensausgleichs. Die Clearingstelle ist direkte Ansprechstation für BürgermeisterInnen und Gemeinden.

 

Die Clearingstelle soll

  • die Qualität der Gemeindeplanung durch fachliche Bestätigung/Ergänzung der Aussagen der OrtsplanerInnen verbessern
  • die Amtssachverständigen der örtlichen Raumordnung von Beratungstätigkeiten entlasten
  • Verfahren beschleunigen
  • nicht die gutachterliche Leistung ersetzen
  • übernimmt nicht die Leitung des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens

 

Die  Clearingstelle:

  • stellt den Gemeinden Vorlagen für einen frühzeitigen Selbstcheck der Realisierungschancen bzw. Erfolgsaussichten beabsichtigter Widmungsvorhaben zur Verfügung (Selbst-Checkliste)
  • gibt auf Anfrage eine unverbindliche Zweitmeinung zum Ergebnis dieses Selbstchecks ab
  • unterstützt damit die Gemeinden im Vorfeld geplanter Änderungen der Örtlichen Raumordnungsprogramme im Hinblick auf Verfahrensaufwand und -risiken
  • übernimmt in besonderen Fällen die Moderation zwischen den verschiedenen Akteuren in der Raumordnung in einem laufenden Genehmigungsverfahren (Kontaktformular)

 

Die Clearingstelle ist erreichbar:

  • Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
  • per Telefon: 02742/9005-15266
  • per E-Mail: clearing.ru(at)noel.gv.at