Raumordnungsprogramme für Sachbereiche
Derzeit sind fünf Sektorale Raumordnungsprogramme in Kraft. Die Texte aller rechtsgültigen Raumordnungsprogramme sind im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes zu finden.
Die derzeit in Niederösterreich geltenden Raumordnungsprogramme haben folgende Zielsetzungen:
- Das Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung (LGBl. 8001/1-1) legt auch in der mit September 2024 erstmals novellierten Fassung Zonen fest, die die Aufstellung einer genügenden Anzahl von Windkraftanlagen ermöglichen, um die Ziele des NÖ Energiefahrplans 2030 zu erreichen.
- Das Sektorale Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (LGBl. Nr. 94/2022) legt Zonen für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen auf Flächen über 2 ha im Grünland fest.
- Das Raumordnungsprogramm für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (LGBl 8000/83-0) regelt aus Sicht der Raumordnung den Abbau grundeigener mineralischer Rohstoffe unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, wie etwa der Ökologie, des Landschaftsbildes, des Wasserhaushalts oder der Siedlungsstruktur. Weitere Informationen sind hier zu finden.
- Das Raumordnungsprogramm über die Freihaltung der offenen Landschaft (LGBl. 8000/99) hat die Erhaltung offener und unbewaldeter Landschaftsteile im Interesse der Agrarstruktur, des Fremdenverkehrs, der Naherholung und der Siedlungsstruktur (einschließlich des Orts- und Landschaftsbildes) zum Ziel.
- Das Raumordnungsprogramm für das Schulwesen (LGBl. 8000/29) regelt verschiedene raumrelevante Themenstellungen des Schulwesens in Niederösterreich (z.B. Standorte) mit Ausnahme der land- und forstwirtschatlichen Schulen.
Strategische Umweltprüfung bei Sektoralen Raumordnungsprogrammen