Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ

Der NÖ Klima- & Energiefahrplan 2020 bis 2030 sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 2.000 GWh sauberer Strom mittels Photovoltaikanlagen erzeugt werden. Das bedeutet für Niederösterreich einen deutlichen Ausbau der Photovoltaikkapazitäten bis 2030.

Die hierfür notwendigen Photovoltaikmodule sollen zum Großteil auf Dachflächen errichtet werden, um den Druck auf die Böden und die Lebensmittelversorgung so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind in einem gewissen Ausmaß Photovoltaikanlagen auch auf Freiflächen erforderlich, um das ehrgeizige Ziel bis 2030 erreichen zu können.

 

Umgang mit Photovoltaik Freiflächenanlagen
Für Freiflächenanlagen, die höchstens 2 ha groß sind, ist eine Widmung als Grünland-Photovoltaikanlage durch die jeweilige Gemeinde erforderlich, wobei das Amt der NÖ Landesregierung (wie bei allen Widmungen) als Aufsichtsbehörde fungiert.

Freiflächenanlagen, die größer als 2 ha sind, benötigen zusätzlich eine Zonierung durch das Land Niederösterreich – diese Zonen werden im Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ verordnet. In den festgelegten Zonen besteht für die jeweiligen Standortgemeinden allerdings keine Verpflichtung „Grünland-Photovoltaik“ zu widmen.

 

Sektorales Raumordnungsprogramm Photovoltaik
Die Stammverordnung (LGBl. Nr. 94/2022) umfasst 116 Standorte, auf denen die Errichtung von Freiflächenanlagen größer als 2 ha möglich ist. Prinzipiell können auf den jeweiligen Zonen Freiflächenanlagen im Ausmaß von 5 ha errichtet werden. Um jedoch Mehrfachnutzungen (neben Energieproduktion z.B. auch Bereitstellung von Biodiversitätsflächen) bei großflächigen Anlagen zu gewährleisten, kann bei der Vorlage eines Ökologiekonzepts eine Photovoltaikanlage bis zu maximal 10 ha umfassen. Diese Vorgehensweise wird Konzept 5+“ genannt.

Das Ökologiekonzept muss gewisse Mindeststandards umfassen (Erhaltung der Bodenqualität, ökologischer Begrünungsanteil, durchgängig für Niederwild, etc.). Zusätzlich gilt es, Maßnahmenpakete zu Biodiversität und/oder Ernährung zu erfüllen.

Um dies in der Planungspraxis zu erleichtern, aber auch als Orientierungsrahmen für OrtsplanerInnen, (örtliche) Sachverständige, Unternehmen und BürgerInnen wird ein „Leitfaden Ökologiekonzept“ erarbeitet.

Das Sektorale Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (LGBl. Nr. 94/2022) ist im Rechtsinformationssystem in der aktuellen Fassung abrufbar. Weiters stehen folgende Informationen bereit (Stand 18.01.2023):

 

Weitere Informationen:

 

Spezifische Fragen zum Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich können Sie an photovoltaik(at)noel.gv.at richten.