Aktuell gültige Regionale Raumordnungsprogramme (RegROPs)
2025 werden erstmals flächendeckend in ganz Niederösterreich Regionale Raumordnungsprogramme verordnet. Die insgesamt 20 Raumordnungsprogramme basieren auf einem landesweiten Planungsprozess (Regionale Leitplanungen). Dabei wurde eine partnerschaftliche Abstimmung zwischen den 573 niederösterreichischen Gemeinden, dem Land sowie Expertinnen und Experten durchgeführt.
Die Zuordnung der 573 Gemeinden zu den 20 Regionalen Raumordnungsprogrammen in Niederösterreich ist in einer KarteDie beiliegende Karte mit dem Titel „Räumliche Zuständigkeiten für Regionale Raumordnungsprogramme" stammt vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7) und ist vom Juli 2026. Die Karte zeigt das gesamte Landesgebiet von Niederösterreich und unterscheidet durch Linienstile die Landesgrenzen zu Oberösterreich, Steiermark, Burgenland und Wien, die Staatsgrenzen zu Tschechien und der Slowakei, Bezirksgrenzen sowie die Gemeindegrenzen, wobei auch die Gemeindenamen eingetragen sind. Darüber hinaus sind jene spezifischen Räume eingegrenzt, die jeweils ein Regionales Raumordnungsprogramm beschreiben. Teilweise entspricht diese Gliederung den Bezirksgrenzen. Die auf diese Weise dargestellten Regionalen Raumordnungsprogramme sind folgendermaßen nummeriert: Raum Weinviertel Nordost (1), Raum Weinviertel Südost (2), Nordraum Wien (3), Bezirk Tulln (4), Bezirk Hollabrunn (5), Raum Krems (6), Raum St. Pölten (7), Bezirk Lilienfeld (8), Bezirk Waidhofen an der Thaya (9), Bezirk Horn (10), Bezirk Zwettl (11), Bezirk Gmünd (12), Raum Amstetten Nord (13), Raum Amstetten Süd-Scheibbs (14), Bezirk Melk (15), Bezirk Mödling (16), Bezirk Baden (17), Raum Wiener Neustadt (18), Raum Neunkirchen-Bucklige Welt (19), Bezirk Bruck an der Leitha (20) und Wien-Umland Nordost. Für welche Gemeinden die einzelnen Regionalen Raumordnungsprogramme gültig sind, wird auf der jeweils als interner Seitenlink eingerichteten Unterseite zum entsprechenden Regionalen Raumordnungsprogramm beschrieben. In der Legende im rechten Kartenviertel werden neben dem Kontakt zur Abteilungsleitung folgende zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7) mit ihren telefonischen Kontaktdaten und den Kennnummern der von ihnen betreuten Regionalen Raumordnungsprogramme angeführt: - DI Thomas Bauer (Tel. 02742/9005-14626) für den Bezirk Hollabrunn (5), den Raum Krems (6), den Raum St. Pölten (7), Bezirk Horn (10), Bezirk Zwettl (11), Raum Amstetten Nord (13), Bezirk Melk (15), den Bezirk Baden (17) sowie den Bezirk Bruck an der Leitha (20). - DI Hannes Reichard (Tel. 02742/9005-14626) für den Raum Weinviertel Nordost (1), den Raum Weinviertel Südost (2), den Nordraum Wien (3), den Bezirk Tulln (4), Bezirk Waidhofen an der Thaya (9), Bezirk Gmünd (12), Raum Amstetten Süd-Scheibbs (14), Raum Wiener Neustadt (18), Raum Neunkirchen-Bucklige Welt (19) sowie Wien-Umland Nordost (21). - DI Christine Scholly-Bachinger (Tel. 02742/9005-14626) für den Bezirk Lilienfeld (8) sowie Bezirk Mödling (16) . Als Datenquellen für die Verwaltungsgrenzen wird das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) genannt, für die Gemeindenamen das LGBI. (Landesgesetzblatt) 1030-63 i.d.g.F. (inklusive Kontakten zu den zuständigen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen) ersichtlich.
Aktuell sind folgende Regionale Raumordnungsprogramme verordnet: