RED III – Beschleunigungsgebiete für PV-Freiflächen in Niederösterreich
“RED III” ist die zum dritten Mal überarbeitete Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der Europäischen Union, die am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt Ziele für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien fest. Diese Ziele bzw. die Wege zu deren Erreichung sind in nationales Recht überzuführen. Dabei wird gemäß der Strategie des Landes Niederösterreich der Fokus weiterhin auf vorbelastete bzw. versiegelte Flächen wie Deponien oder Dachflächen gelegt.
Zur Zielerreichung verpflichtet die Richtlinie die EU-Mitgliedsstaaten, Flächen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die damit zusammenhängende Infrastruktur wie Netz- und Speicheranlagen zu erheben und auszuweisen. Das Land Niederösterreich legt im Zuge der Umsetzung der RED III den Fokus auf die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Photovoltaikanlagen.
Fokus auf Entwicklung von Beschleunigungsgebiete für PV-Freiflächen
Die im Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ (LGBl. Nr. 94/2022) bereits verordneten 116 PV-Zonen werden hinsichtlich ihrer Eignung für Beschleunigungsgebiete gemäß den Kriterien der RED III untersucht, bewertet und gegebenenfalls angepasst.
Der wesentliche Vorteil von Beschleunigungsgebieten liegt darin, dass erforderliche Prüfschritte und daraus erforderliche Minderungsmaßnahmen auf einer strategischen bzw. überörtlichen Ebene behandelt werden. Das trägt zu einer Beschleunigung von Projektgenehmigungsverfahren bei.
Beteiligung & Kommunikation
- Information der Standortgemeinden der 116 PV-Zonen und Erhebung des aktuellen Status quo hinsichtlich ihrer Umsetzung
- Moderierter Austausch mit den relevanten Stakeholdern zu den erforderlichen Minderungsmaßnahmen und weiteren Voraussetzungen für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten PV im Grünland
In allen Formaten werden Erfahrungen, Empfehlungen und Anregungen aus der Praxis aufgenommen und dokumentiert.
Begutachtung & Novellierung des Sektoralen Raumordnungsprogramms
Die Festlegung der Beschleunigungsgebiete erfolgt nach einer sechswöchigen öffentlichen Begutachtung (voraussichtlich erstes Halbjahr 2026) durch den Beschluss der NÖ Landesregierung. Dabei wird das aktuell bestehende Sektorale Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ novelliert und die RED III entsprechend eingearbeitet.
Diese Verordnung mitsamt allen Unterlagen wird dem zuständigen Bundesministerium zur Berichterstattung an die EU-Kommission übergeben. Neben den somit beschleunigten PV-Zonen gemäß Artikel 15c RED III wird derzeit davon ausgegangen, dass es auch weiterhin herkömmliche PV-Zonen geben wird.