Kleinregionale Entwicklungs- und Rahmenkonzepte

Kleinregionale Entwicklungskonzepte und Kleinregionale Rahmenkonzepte (Rückblick)

Kleinregionale Entwicklungskonzepte (KREK) und Kleinregionale Rahmenkonzepte (KRRK) dienten der interkommunalen Raum‑ und Entwicklungsplanung, wurden professionell von fachlichen Experten erstellt, seitens der NÖ‑Dorf‑ und Stadterneuerung GmbH (DORN) bzw. Vorgängerorganisationen begleitet und durch Fördermittel des Landes Niederösterreich unterstützt. 

Beide Konzepte folgten einem ähnlichen Ablauf (Grundlagenerhebung, Themengliederung, Arbeitskreise, Konzeptfertigung), unterschieden sich jedoch in Inhalt bzw. Bearbeitungstiefe. Das Entwicklungskonzept legte vor allem eine gemeinsame strategische Vision fest, während das Rahmenkonzept diese Vision operationalisierte, indem es die einzelnen Gemeindekonzepte integrierte und konkret machte.

Kleinregionale Entwicklungskonzepte dienten als Zukunftsentwurf der Kleinregion. Es wurde von den Gemeinden einer Kleinregion ein gemeinsames Leitbild mit definierten Themenschwerpunkten, Zielgruppen und Maßnahmen erarbeitet. Der Fokus lag auf bis zu drei Hauptthemen (darunter zwingend „Kleinregionale Identität und Bewusstseinsbildung“) und umfasste einen Planungshorizont von 8–10 Jahren. Ziele waren die Stärkung der gemeinsamen Kommunikation, Identitätsbildung, Vision und konkrete Projektumsetzungen. Gefördert wurden bis zu 50 % der Kosten, max. 30.000 €. 
Diese 47 Kleinregionale Entwicklungskonzepte wurden erstellt.

Kleinregionale Rahmenkonzepte stellten die überörtliche Koordination abgestimmter Örtlicher Entwicklungskonzepte (ÖEK) von mindestens zwei benachbarten Gemeinden her, das heißt, es wurden die Inhalte der ÖEKs genutzt und zu einem einheitlichen, abgestimmten regionalen Rahmen zusammengeführt. Ziele waren Vermeidung von Konkurrenz, Nutzung von Synergien und effizienterer Einsatz öffentlicher Mittel, vor allem im Bereich des raumordnungspolitischen Wirkungsbereichs. Planungshorizont war ca. 10 Jahre und die Unterstützung umfasste bis zu zwei Drittel der Kosten, max. 5.000 € pro Gemeinde (abhängig von der Zahl der beteiligten Gemeinden). 
Diese 13 Kleinregionale Rahmenkonzepte wurden erstellt.