Raum Weinviertel Südost


Geltungsbereich: 
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Gänserndorf: Andlersdorf, Angern an der March, Auersthal, Drösing, Dürnkrut, Ebenthal, Eckartsau, Engelhartstetten, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Groß-Schweinbarth, Haringsee, Hohenruppersdorf, Jedenspeigen, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfeld, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Matzen-Raggendorf, Orth an der Donau, Prottes, Schönkirchen-Reyersdorf, Spannberg, Sulz im Weinviertel, Untersiebenbrunn, Velm-Götzendorf, Weiden an der March, Weikendorf und Zistersdorf.


Aufbau
Das Regionale Raumordnungsprogramm Weinviertel Südost besteht aus:

  • Verordnungstext
  • Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 12)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 13)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 14)


Maßnahmen:

  • Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
  • Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
  • Uferzonen (UZ)
  • Siedlungsgrenzen (SG)
  • Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe


Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Weinviertel Südost tritt mit 23.07.2026 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien Umland Nordost, LGBl. Nr. 66/2015, hinsichtlich des Geltungsbereichs gemäß § 1 außer Kraft.

 

Weitere Informationen: