Wien Umland Nordwest

Geltungsbereich:
Dieses Regionale Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Tulln, für die Stadt Klosterneuburg im Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung und für folgende Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Korneuburg: Ernstbrunn, Großmugl, Hausleiten, Leitzersdorf, Niederhollabrunn, Rußbach, Sierndorf und Stetteldorf am Wagram.

 
Aufbau:
Das Raumordnungsprogramm besteht aus: 

  • Verordnungstext 
  • Kartenteil (Anlage 1-14)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 15)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 16)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe mit Ausnahme von Sand und Kies (Anlage 17)


Zielsetzungen: 

  • Abstimmung des Materialabbaus auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche
  • Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten
  • Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope
  • Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft


Maßnahmen:
Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.


Das Regionale Raumordnungsprogramm Wien Umland Nordwest wurde am 07.07.2015 verordnet und ist am 14.07.2015 in Kraft getreten.

Näheres ist der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien Umland Nordwest, LGBl. 65/2015 zu entnehmen.