Wien Umland Nordost

Geltungsbereich:
Dieses Regionale Raumordnungsprogramm gilt für folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden: Aderklaa, Andlersdorf, Angern an der March, Auersthal, Deutsch-Wagram, Ebenthal, Eckartsau, Engelhartstetten, Gänserndorf, Glinzendorf, Groß-Enzersdorf, Großhofen, Groß-Schweinbarth, Haringsee, Hohenruppersdorf, Lassee, Leopoldsdorf im Marchfelde, Mannsdorf an der Donau, Marchegg, Markgrafneusiedl, Matzen-Raggendorf, Obersiebenbrunn, Orth an der Donau, Parbasdorf, Prottes, Raasdorf, Schönkirchen-Reyersdorf, Spannberg, Strasshof an der Nordbahn, Untersiebenbrunn, Velm-Götzendorf, Weiden an der March und Weikendorf.


Aufbau:
Das Raumordnungsprogramm besteht aus: 

  • Verordnungstext 
  • Kartenteil (Anlage 1-11)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 12)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 13)


Zielsetzungen: 

  • Abstimmung des Materialabbaus auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche
  • Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten
  • Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope
  • Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft


Maßnahmen:
Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.


Das Regionale Raumordnungsprogramm Wien Umland Nordost wurde am 07.07.2015 verordnet und ist am 14.07.2015 in Kraft getreten.

Näheres ist der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien Umland Nordost, LGBl. 66/2015 zu entnehmen.