Südliches Wiener Umland

Geltungsbereich:
Dieses Regionale Raumordnungsprogramm gilt für die Verwaltungsbezirke Baden, Bruck an der Leitha und Mödling sowie für die Gerichtsbezirke Purkersdorf und Schwechat.


Aufbau:
Das Raumordnungsprogramm besteht aus: 

  • Verordnungstext 
  • Kartenteil (Anlage 1-17)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 18)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 19)
  • Liste der Eignungszonen und Standorte für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe mit Ausnahme von Sand und Kies (Anlage 20)


Zielsetzungen: 

  • Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche
  • Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten
  • Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope
  • Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper
  • Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft


Maßnahmen:
Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.

Die Änderung der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland wurde am 24.07.2015 kundgemacht.

Näheres ist der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Südliches Wiener Umland, LGBl. 67/2015 zu entnehmen.