Wien Umland Nord
Geltungsbereich:
Dieses Regionale Raumordnungsprogramm gilt für folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden: Bad Pirawarth, Bisamberg, Bockfließ, Enzersfeld im Weinviertel, Gaweinstal, Gerasdorf bei Wien, Großebersdorf, Großengersdorf, Großrußbach, Hagenbrunn, Harmannsdorf, Hochleithen, Korneuburg, Kreuttal, Kreuzstetten, Ladendorf, Langenzersdorf, Leobendorf, Mistelbach, Pillichsdorf, Spillern, Stetten, Stockerau, Ulrichskirchen-Schleinbach, Wilfersdorf und Wolkersdorf im Weinviertel.
Aufbau:
Das Raumordnungsprogramm besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenteil (Anlage 1-11)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 12)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 13)
- Liste der Standortkategorien (Anlage 14)
- Liste der Standorträume für die regionale Betriebsgebietsentwicklung (Anlage 15)
Zielsetzungen:
- Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche
- Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten
- Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope
- Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft
- Vorrangige Lenkung des Bevölkerungswachstums in Regionale Schwerpunktzentren und Ergänzungszentren
- Erhaltung und Verbesserung der Struktur des ländlichen Raums sowie Wahrung des dörflichen Charakters insbesondere bei Siedlungen außerhalb der regionalen Schwerpunktzentren und Ergänzungszentren
- Vorrang der Innen- gegenüber der Außenentwicklung im Siedlungsentwicklungsprozess sowie Gewährleistung der effizienten Nutzung der Infrastruktur
- Vermeidung der Zersiedlung und der Versiegelung des Bodens durch Minimierung der Flächeninanspruchnahme
- Mobilisierung und zeitgerechte widmungskonforme Verwendung von Flächen durch eine aktive Bodenpolitik
- Stärkung und Belebung der Orts- und Stadtkerne in ihrer Versorgungsfunktion als Mittelpunkte der Siedlungsgebiete
- Bestmögliche Nutzung der hochwertigen Standortqualitäten und -potentiale für Bauland-Betriebs- und Industriegebiet
- Sicherstellung und Weiterentwicklung der räumlichen Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft mit ihren Betriebsstandorten
- Ermöglichung der interkommunalen Entwicklung, Vermarktung und Mobilisierung der Betriebs- und Industriegebietsreserven
Maßnahmen:
Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.
Das Regionale Raumordnungsprogramm Wien Umland Nord wurde am 07.07.2015 verordnet und ist am 14.07.2015 in Kraft getreten.
Näheres ist der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wien Umland Nord, LGBl. 64/2015 zu entnehmen.