NÖ-Mitte
Geltungsbereich:
Dieses Regionale Raumordnungsprogramm gilt für die Landeshauptstadt St. Pölten, die Stadt mit eigenem Statut Krems an der Donau sowie die Verwaltungsbezirke Krems, St. Pölten und Lilienfeld.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm NÖ Mitte besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenteil (Anhang 1)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 2)
- Liste der Standorte sowie der Eignungszonen für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies) (Anhang 3)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anhang 4)
Zielsetzungen:
- Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche
- Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten
- Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope
- Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper
- Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft
Maßnahmen:
Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.
Die 2. Novelle des Regionalen Raumordnungsprogramms NÖ Mitte wurde am 21.05.2010 ausgegeben.
Näheres ist der Verordnung über ein regionales Raumordnungsprogramm NÖ-Mitte, LGBl. 8000/76 zu entnehmen.