Strategische Umweltprüfung (SUP)
Strategische Umweltprüfung bei Verordnung bzw. Aufhebung von Sektoralen Raumordnungsprogrammen
Was ist die SUP?
Mit der 14. Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG) wurde u. a. auch die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die „Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ (SUP-Richtlinie) im niederösterreichischen Landesrecht umgesetzt. Diese Prüfung wird auch als Strategische Umweltprüfung (SUP) bezeichnet.
Durch die SUP soll schon bei der Planung von Raumordnungsmaßnahmen eine Beschäftigung mit möglichen erheblichen Umweltproblemen erfolgen. Die SUP-Richtlinie erzwingt kein bestimmtes Ergebnis. Aber sie normt die Vorgangsweise, die auf
- Sachlichkeit
- Transparenz
- Variantenvergleich
- Beteiligung der Umweltbehörde und der Öffentlichkeit
- Begründung des Ergebnisses
- Überprüfung der Wirksamkeit
ausgerichtet ist.
Aktuelle SUP-Verfahren zu Sektoralen Raumordnungsprogrammen
Aktuelle SUP-Verfahren in NÖ Gemeinden