Wer führt die SUP durch? - Wer ist Umweltbehörde? - Erfordert die SUP ein eigenes Verfahren?
Wer führt die SUP durch?
Die Gemeinde als planende Gebietskörperschaft in der örtlichen Raumordnung. Sie bedient sich dabei im Idealfall jener Fachleute, die im Auftrag der Gemeinde die Erstellung oder Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms erarbeiten.
Wer ist Umweltbehörde?
Die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (RU1). Sie kann sich dabei auch der Amtssachverständigen der Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7) bedienen. Die Beteiligung der Umweltbehörde hat informellen Charakter: Die Umweltbehörde kann die Gemeinde nur informieren oder auf Probleme und Mängel hinweisen.
Erfordert die SUP ein eigenes Verfahren?
Nicht direkt - um die Richtlinie möglichst einfach und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand abwickeln zu können, wurde sie in Niederösterreich vollständig in das Verfahren zur Erlassung bzw. Änderung Örtlicher Raumordnungsprogramme integriert. Es sind aber zusätzliche Verfahrensschritte mit eigenen Fristen notwendig.