Einreichung und Auszahlung Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”
- Fördercall “Stolz auf unser Dorf - Gemeinsam für morgen” (siehe Prozessblatt)
- Eine Einreichung um Auszahlung der Förderung ist erst nach Projektabschluss möglich.
Bitte beachten Sie folgende Rahmenbedingungen für Ihre Projektabrechnung:
- Rechnungslegung und Zahlungsnachweise können mit einem Rechnungsdatum ab 20. März 2025 bis längstens 31. Dezember 2025 anerkannt werden.
- Alle vorgelegten Rechnungen müssen ausnahmslos auf den Förderwerber lauten und vom Konto des Förderwerbers durchgeführt werden.
- Bitte überprüfen Sie bei Eingabe die Konto-Daten genau (Übereinstimmung IBAN und Empfängername), allfällige Abweichungen können bei der Anweisung aufgrund der neuen Prüfsysteme der Banken (Ampelsystem) zu Verzögerungen führen.
- Die Fördertafel „Stolz auf unser Dorf“ erhalten Sie im Rahmen der Stammtisch-Veranstaltungsreihe der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN persönlich überreicht. Ein Foto der montierten Fördertafel ist der Abrechnung verpflichtend beizulegen. Die regionsweiten Termine wurden auf der Website der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN bekannt gegeben.
- Beachten Sie bitte, dass für das Senden der Projektabrechnung die ID-Austria eines Vorstandsmitgliedes aus dem Dorferneuerungsverein notwendig ist!
- Die Projektabrechnung können Sie bis spätestens 31. Dezember 2025 einreichen.
Bitte bereiten Sie sich für die Beantragung folgende Unterlagen vor:
- Formblatt Rechnungsaufstellung(herunterladen, lokal speichern, ausfüllen, im Formular wieder hochladen)
- Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, bei Barzahlung Auszüge aus Kassabuch)
- Nachweis der Publizität (Foto des Projekts mit Fördertafel)
- Schreiben über Förderwürdigkeit von LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf
Eingereicht werden kann mittels online-Formular (Zwischenspeicherung möglich mit Button „Weitere“ am unteren Ende des Formulars – Auswahl Speichern am Computer).
Nachzureichende Dokumente im Zuge eines Auszahlungsantrags:
Nachzureichende Unterlagen sind über das entsprechende online-Formular an die Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.