Einreichung und Auszahlung Kleinprojekte im Rahmen von “Stolz auf unser Dorf”

 

  • Fördercall “Stolz auf unser Dorf - Gemeinsam für morgen” (siehe Prozessblatt
     
  • Eine Einreichung um Auszahlung der Förderung ist erst nach Projektabschluss möglich.
     

Bitte beachten Sie folgende Rahmenbedingungen für Ihre Projektabrechnung:

  • Rechnungslegung und Zahlungsnachweise können mit einem Rechnungsdatum ab 20. März 2025 bis längstens 31. Dezember 2025 anerkannt werden.
  • Alle vorgelegten Rechnungen müssen ausnahmslos auf den Förderwerber lauten und vom Konto des Förderwerbers durchgeführt werden.
  • Bitte überprüfen Sie bei Eingabe die Konto-Daten genau (Übereinstimmung IBAN und Empfängername), allfällige Abweichungen können bei der Anweisung aufgrund der neuen Prüfsysteme der Banken (Ampelsystem) zu Verzögerungen führen.
  • Die Fördertafel „Stolz auf unser Dorf“ erhalten Sie im Rahmen der Stammtisch-Veranstaltungsreihe der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN persönlich überreicht. Ein Foto der montierten Fördertafel ist der Abrechnung verpflichtend beizulegen. Die regionsweiten Termine wurden auf der Website der NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH DORN bekannt gegeben.
  • Beachten Sie bitte, dass für das Senden der Projektabrechnung die ID-Austria eines Vorstandsmitgliedes aus dem Dorferneuerungsverein notwendig ist!
  • Die Projektabrechnung können Sie bis spätestens 31. Dezember 2025 einreichen.


Bitte bereiten Sie sich für die Beantragung folgende Unterlagen vor:

  • Formblatt Rechnungsaufstellung(herunterladen, lokal speichern, ausfüllen, im Formular wieder hochladen)
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, bei Barzahlung Auszüge aus Kassabuch)
  • Nachweis der Publizität (Foto des Projekts mit Fördertafel)
  • Schreiben über Förderwürdigkeit von LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf 

Eingereicht werden kann mittels online-Formular (Zwischenspeicherung möglich mit Button „Weitere“ am unteren Ende des Formulars – Auswahl Speichern am Computer).


Nachzureichende Dokumente im Zuge eines Auszahlungsantrags:

Nachzureichende Unterlagen sind über das entsprechende online-Formular an die  Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten zu übermitteln.