Bürgerbeteiligung

Das Örtliche Entwicklungskonzept schreibt die langfristigen und grundsätzlichen Aussagen zur künftigen baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde fest. Davon ausgehend, soll es eine programmatische Grundlage für den Flächenwidmungsplan und die Bebauungsplanung sein, wovon letztlich die gesamte Gemeindebevölkerung betroffen ist.

Daher ist eine entsprechende Einbeziehung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger in den Planungsprozess bzw. in den Prozess der Konzepterstellung zweckmäßig. Diese soll sich dabei nicht auf eine einseitige Information über bereits beschlossene Planungsabsichten beschränken. Die Einbeziehung der Bevölkerung ist der geeignete Rahmen, um

  • Ziele und Maßnahmen zu präsentieren
  • Planungsvorstellungen zur Diskussion zu stellen
  • Vorschläge für das Konzept zu entwickeln
  • Wünsche und Vorstellungen der gesamten Bevölkerung – nicht nur der Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer – zu erkunden.

Beim Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sind primär Ideen gefragt. Die Bevölkerung an der Erstellung zu beteiligen, gibt daher die Möglichkeit, das Feld an Ideen und Vorschlägen beträchtlich zu erweitern.

Die Art der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung bleibt der Gemeinde überlassen. Dies kann durch geeignete Aussendungen oder öffentliche Gemeindeversammlungen mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten geschehen. In Gemeinden mit mehreren Siedlungsschwerpunkten empfiehlt es sich, die Bürgerbeteiligung auf Ebene der einzelnen Ortsteile durchführen.
Zudem hat sich Jugendbeteiligung als ein zusätzliches Plus für mehr Nachhaltigkeit erwiesen.

Unterstützung beim Einstieg in das Thema Bürgerbeteiligung in der Raumordnung sowie entsprechende Informationen und Erfahrungen bieten unser Beteiligungsassistent, ein Methodenraster, Beispielprojekte und Publikationen wie das Handbuch zur Bürgerbeteiligung in der Ortsplanung oder der Leitfaden zur Jugendbeteiligung. Zunehmend stehen auch Planungsbüros mit Beteiligungskompetenz zur Unterstützung bereit.