Barrierefreiheit

Das Amt der NÖ Landesregierung, Raumordnung und Gesamt­verkehrs­angelegenheiten ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.raumordnung-noe.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

Manche title-Attribute von Links sind nicht aussagekräftig bzw. in englischer Sprache, z.B. "Opens internal link in new window" oder "Initiates file download". Somit sind die Erfolgskriterien WCAG 2.4.4 sowie WCAG 3.1.2 nicht erfüllt.

Außerdem sind manche, vorwiegend ältere, PDF-Dokumente nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 nicht erfüllt.

An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im August 2022 auf Grundlage einer von gugler* MarkenSinn vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitten per E-Mail an:

Amt der NÖ Landesregierung 
Raumordnung und Gesamt­verkehrs­angelegenheiten

E-Mail: 
Telefon: 02742/9005-14128
Anschrift: Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren