Wiener Neustadt-Neunkirchen

Geltungsbereich:
Dieses Regionale Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Wiener Neustadt sowie die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen.


Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Wr. Neustadt-Neunkirchen besteht aus: 

  • Verordnungstext 
  • Kartenteil im Maßstab 1:50.000 (Anlagen 1-19)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 20)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 21)
  • Liste der Standorte für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe - mit Ausnahme von Sand und Kies (Anlage 22) 

 

Zielsetzungen: 

  • Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.
  • Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.
  • Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.
  • Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper.
  • Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.


Maßnahmen:Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.

Die 5. Novelle des Regionalen Raumordnungsprogramms Wiener Neustadt-Neunkirchen wurde am 05.07.2021 ausgegeben.


Näheres ist der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. Nr. 45/2021 zu entnehmen..