Untere Enns

Geltungsbereich:
Dieses Regionale Raumordnungsprogramm gilt für die Gemeinden Ennsdorf, Ernsthofen, St. Pantaleon-Erla und die Stadtgemeinde St.Valentin.


Aufbau:

Das Regionale Raumordnungsprogramm Untere Enns besteht aus: 

  • Verordnungstext 
  • Kartenteil im Maßstab 1:25.000 (Anlage 1)
  • Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (Anlage 2)
  • Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 4)


Zielsetzungen: 

  • Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche
  • Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten
  • Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope
  • Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper
  • Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft


Maßnahmen:
Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.

Die 2. Novelle des Regionalen Raumordnungsprogramms Untere Enns wurde am 21.05.2010 ausgegeben.


Näheres ist der Verordnung über ein regionales Raumordnungsprogramm Untere Enns, LGBl. 8000/35 zu entnehmen.