Raum Wiener Neustadt
Geltungsbereich:
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Wiener Neustadt sowie folgende Stadtgemeinden, Marktgemeinden und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Wiener Neustadt: Bad Fischau-Brunn, Ebenfurth, Eggendorf, Felixdorf, Gutenstein, Hohe Wand, Lichtenwörth, Markt Piesting, Matzendorf-Hölles, Miesenbach, Muggendorf, Pernitz, Rohr im Gebirge, Sollenau, Theresienfeld, Waidmannsfeld, Waldegg, Weikersdorf am Steinfelde, Winzendorf-Muthmannsdorf, Wöllersdorf-Steinabrückl und Zillingdorf.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Wiener Neustadt besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenanlagen (Anlagen 1 bis 10)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 11)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 12)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe (mit Ausnahme von Sand und Kies; Anlage 13)
Maßnahmen:
- Agrarische Schwerpunkträume (ASR)
- Uferzonen (UZ)
- Erhaltenswerte Landschaftsteile (ELT)
- Siedlungsgrenzen (SG)
- Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe
Das Regionale Raumordnungsprogramm Raum Wiener Neustadt ist seit 10.11.2025 in Kraft und ist im Rechtsinformationssystem inklusive aller Anlagen in der aktuellen Fassung abrufbar.
Weitere Informationen:
- Erläuterungen zur Verordnung
- Umweltbericht (allgemein)
- Umweltbericht (Schwerpunkt Materialabbau) (20 MB)
- Beiblatt über die Änderungen nach Begutachtung
- Die Maßnahmen dargestellt im NÖ-Atlas (demnächst verfügbar)
- Die Maßnahmen als Geodaten (Open Data)