Sektorales Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ

Im Sektoralen Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ werden Zonen ausgewiesen, innerhalb derer die Widmung „Grünland-Windkraftanlage“ zulässig ist. Dabei werden Ziele des NÖ Energiefahrplan 2030 verfolgt, der vom NÖ Landtag beschlossenen wurde. Konkret ist darin festgelegt, dass in Niederösterreich bis zum Jahr 2030 7.000 GWh Strom durch Windkraftanlagen produziert werden sollen.
 

Sektorales Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung
Die Stammverordnung (LGBl. 8001/1-0) umfasst 68 Standorte. Im Rahmen der örtlichen Raumordnung besteht innerhalb dieser Zonen für die jeweiligen Standortgemeinden die Möglichkeit „Grünland-Windkraftanlagen“ zu widmen.


Das Sektorale Raumordnungsprogramm(LGBl. Nr. 94/2022) ist im Rechtsinformationssystem in der aktuellen Fassung abrufbar. Außer einem Erläuterungsbericht können die einzelnen Zonen in den Anlagen 1-4 (siehe auch NÖ-Atlas) dargestellt eingesehen werden.
Zur weiteren Bearbeitung mit einem Geo-Informationssystem (GIS) stehen die Zonen auch als „Shape-Dateien“ zum Download bereit.  

Als weitere Informationen stehen zur Verfügung:

 

Spezifische Fragen zum Sektoralen Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ können Sie an windkraft(at)noel.gv.at richten.

 

Die erste Novelle des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Windkraftnutzung in NÖ (LGBL. 8001/1-1) befindet sich gerade in fachlicher Ausarbeitung (Stand Juli 2023).