EU-Förderungen 2014-2020 (Dorferneuerung)

 

Über die NÖ-Dorferneuerung können EU-Mittel aus dem Programm „Ländliche Entwicklung 2014-2020“ (LE 2014-2020) abgerufen werden. Dabei können zu folgender Vorhabensart (VHA) Projekte eingereicht werden:

  • VHA 7.6.2 – Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung

Für diese Vorhabensart ist zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Projektmaßnahmen eine laufende Antragstellung vorgesehen.
 

An dieser Stelle gibt das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung – Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung den Stichtag für das jeweils nächste Auswahlverfahren bekannt.

Der Stichtag für eine Einbeziehung in das aktuelle Auswahlverfahren ist

  • Montag, der 03. November 2020
  • In diesem Auswahlverfahren können - unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen  - Projekte zur Vorhabensart 7.6.2. – Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung eingereicht werden.


Gesetzliche Grundlagen und Formulare

für Projektförderungen im Rahmen des Programms „Ländliche Entwicklung 2014-2020“ im Bereich Dorferneuerung:


Antragsformulare der Vorhabensarten (VHA) und Ausfüllhilfen

Zur Dokumentation der korrekten Vergabe stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

 

Auszahlung:

Eine Auszahlung von Förderungsmitteln ist nur nach Vorlage eines Zahlungsantrags samt den erforderlichen Beilagen möglich. Der Zahlungsantrag (Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellung für Investitionskosten für die VHA 7.6.2, wird erst nach Genehmigung eines Vorhabens (Zusendung eines Genehmigungsschreibens) angenommen.

Der Zahlungsantrag und die erforderlichen Belegaufstellungen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben auf digitalem Weg einzubringen. Nur bei großen Abrechnungen mit zahlreichen Belegen ist eine postalische Übermittlung an die Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung möglich. Auch in diesem Fall sind der Zahlungsantrag sowie die Belegaufstellungen als Excel-Dateien jedenfalls digital zu übermitteln.

Im Dokument „Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen" finden Sie die genauen Bestimmungen, die bei der Erstellung von Zahlungsantragsunterlagen zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die „Ausfüllhilfe für die Belegaufstellungen des Zahlungsantrags" hingewiesen.

Wichtig:
Bei den Belegaufstellungen in Excel dürfen die Makros nicht entfernt werden, da sonst eine Weiterbearbeitung durch die Förderstelle nicht möglich ist. Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria nach Prüfung der Zahlungsantragsunterlagen durch die Bewilligende Stelle.
Aus verwaltungstechnischen und budgetbedingten Verzögerungen bei der Auszahlung können keine Ansprüche abgeleitet werden.

Auszahlungsformulare:

           (alternativ als PDF: Zahlungsantrag + Belegaufstellung Sachkosten +     
            Belegaufstellung Investitionskosten)

 

 

Kontakt:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung
Drinkweldergasse 15
3500 Krems
Telefon: 02742/9005 - 11202
E-Mail: post.ru7krems(at)noel.gv.at