Dorf- und Stadterneuerung bis 31.12.2023

A: Richtlinien und Durchführungsbestimmungen

B: Digitale Einreichung

Sämtliche Anträge, Formblätter und Beilagen sind auf digitalem Weg bei der Förderstelle einzureichen. Dazu folgt der Förderwerber dem Link zum "Allgemeinen Anbringen" und absolviert für Anträge mit Unterschriften (Auszahlungsantrag) die vier Schritte "Anbringen", "Beilagen", "Kontrolle" sowie "Abschluss", wobei sich die Beachtung folgender Punkte empfiehlt:

  • unter "Allgemein" die einreichende Person definieren
  • bei Empfangsstelle die Abteilung "Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten" auswählen
  • die dort abgefragten Daten ausfüllen
  • vom eigenen PC alle Formulare und Beilagen, die von der Förderstelle gefordert sind bzw. die übermittelt  werden sollen,   hochladen (bitte vorsichtshalber "auswählen" anhaken)
  • bei Zusendung der Antragsdaten "Zusätzlich möchte ich an die angegebene E-Mail-Adresse eine Zusammenfassung der von mir eingegebenen Daten erhalten." anhaken und die Mail-Adresse des Förderwerbers angeben, an den die Empfangsbestätigung gehen soll
  • ganz unten "Ohne Unterschrift" auswählen
  • danach senden

Beilagen ohne Unterschrift können auch als Online-Formulare unter dem am Formularende gesetzten Link direkt eingebracht werden.

Für Informationen zu den neuen Strukturen und Einreichungsmodalitäten der NÖ Dorf- und Stadterneuerung kontaktieren Sie bitte die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH.

C: Förderabrechnung für bis 31.12.2023 eingereichte Projekte

Achtung: Bitte alle Formulare zuerst herunterladen und abspeichern, erst danach ausfüllen und die Daten speichern.

Dorferneuerung/Stadterneuerung/G21:

 

D: Publikationen

E: Downloads

Fördertafel der NÖ Dorf- und Stadterneuerung

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