Landwirtschaftliche Bauten als Thema der örtlichen Raumordnung

Die Landwirtschaft ist einem Strukturwandel unterworfen, der sich folgendermaßen skizzieren lässt:

  • die Zahl der Betriebe sinkt
  • die Größe der Betriebe steigt (im Durchschnitt)

Die seit den 1970er Jahren gepflogene Praxis, in den agrarisch geprägten Dorfgebieten Bauland-Agrargebiet und im Freiland ausschließlich Grünland-Land-und-Forstwirtschaft auszuweisen, reicht nicht mehr aus.

Empfohlene Vorgangsweise für Gemeinden:
Bei der Erstellung eines Örtlichen Raumordnungsprogramms ist neben den klassischen Planungsbereichen auch auf neuere Planungssegmente wie die landwirtschaftliche Betriebsstruktur Bedacht zu nehmen. Falls sich dabei ein erhöhter Bedarf an landwirtschaftlichen Betriebsneubauten oder Umstrukturierungen in einer Gemeinde abzeichnet, wären bei der Überarbeitung des Örtliche Raumordnungsprogramms folgende Schritte einzuhalten:

  • Unterscheidung in der landwirtschaftlichen Betriebsstättenerhebung nach dem betrieblichen Ausbau-/Umbau- und Erweiterungspotential
  • Erhebung und Darstellung der Entscheidungsgrundlagen (Siedlungsstruktur, natürliche Eignung zur Bebauung, Infrastruktur, Landschaftsbild etc.)
  • Ausarbeitung von Zielsetzungen für die Entwicklung und Nutzung der freien Landschaft (Landwirtschaft, Erholung, Windenergie u.dgl.)
  • Darstellung entsprechender Entwicklungs- und Vorrangzonen
  • Unterscheidung von Entwicklungszonen für landwirtschaftliche Betriebe ohne bzw. mit Intensivtierhaltung
  • Prüfung möglicher Freihaltebereiche
  • Gegebenenfalls sind Standortvergleiche anzustellen und zu dokumentieren (Variantenvergleich in der Strategischen Umweltprüfung).