Kleinregionaler Strategieplan (KRSP)

 

Seitens der Kleinregion kann ein Kleinregionaler Strategieplan auf freiwilliger Basis erstellt werden. Dieser bildet die Grundlage für die Kooperation sowie die Projekteinreichung im Fonds für Kleinregionen. Er weist folgende Inhalte auf: 

  • Kurzinformation zur Kleinregion 
  • Beschreibung der Strategieerstellung 
  • Kooperationsschwerpunkte inklusive mittelfristiger, strategischer Ziele, Wirkungen und Indikatoren zur Messung der Zielerreichung 
  • Bezug zur Hauptregionsstrategie/Wirkungsmatrix
  • Zielgruppen 
  • Zeit- und Finanzierungsplan


Neben dem Thema "Kleinregionale Identität und Bewusstseinsbildung" ist eine Fokussierung auf zwei bis max. drei weitere Hauptthemen vorzunehmen, um eine erfolgreiche Umsetzung zu sichern.

 

Erstellung eines Kleinregionalen Strategieplans

Für die Erarbeitung des Kleinregionalen Strategieplans steht ein vorgegebenes Muster zur Verfügung.

Die Kleinregionalen Strategiepläne werden anschließend von einer Fachjury beurteilt und zur Kenntnis genommen. Der Beurteilung liegen folgende Bewertungskriterien zugrunde:

  1. Die vereinbarten Ziele und Wirkungen sind innovativ, konkret und überprüfbar. Die Hauptregionsstrategie 2024 der jeweiligen Region findet Berücksichtigung, die Bezüge sind klar und nachvollziehbar dargestellt (max. 40 Punkte).
  2. Die vereinbarten Ziele und Wirkungen lassen einen klaren Mehrwert für die beteiligten Gemeinden und deren Bevölkerung erkennen. Sie sind auf eine kooperative Umsetzung in der Kleinregion ausgerichtet, das heißt Ziele und Wirkungen werden von den kleinregionalen HauptakteurInnen klar gestützt und getragen (max. 30 Punkte).
  3. Die vereinbarten Ziele und Wirkungen sind realistisch. Die Kleinregion stellt ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung des Strategieplans zur Verfügung (max. 30 Punkte).

 

Planungshorizont
Der Kleinregionale Strategieplan ist auf vier Jahre ausgerichtet.


Von den bisher erstellten sind aktuell 40 Kleinregionale Strategiepläne in Umsetzung.


Beratung und Begleitung
Bei der Erstellung des Kleinregionalen Strategieplans steht die NÖ.Regional im Bereich der Basisarbeit beratend zur Seite, und es kann ein Beratungsscheck in Anspruch genommen werden.


Förderung
Kleinregion können externe Beratungsleistungen in Form eines Beratungsschecks mit einem Anteil von bis zu 60 % der nachgewiesenen Kosten, höchstens aber mit einem Betrag von EUR 2.400,-- gefördert bekommen. Die Auswahl der externen Begleitung erfolgt durch die Kleinregion.

Die Förderrichtlinien und die entsprechenden Formulare liegen im Infostand zum Lesen und Herunterladen auf.


Einreichung von Kleinregionalen Strategieplänen:

Die Einreichung von Kleinregionalen Strategieplänen ist laufend möglich.