Wiener Neustadt-Neunkirchen
Geltungsbereich:
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für die Stadt mit eigenem Statut Wiener Neustadt sowie die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen.
Aufbau:
Das Regionale Raumordnungsprogramm Wr. Neustadt-Neunkirchen besteht aus:
- Verordnungstext
- Kartenteil im Maßstab 1:50.000 (Anlagen 1-19)
- Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 20)
- Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 21)
- Liste der Standorte für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe - mit Ausnahme von Sand und Kies (Anlage 22)
Zielsetzungen:
- Abstimmung des Materialabbaues auf den mittelfristigen Bedarf, auf die ökologischen Grundlagen und auf andere Nutzungsansprüche.
- Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden Vermeidung von Nutzungskonflikten.
- Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.
- Rücksichtnahme auf die für die Wasserversorgung relevanten Grundwasserkörper.
- Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft.
Maßnahmen:Ausgehend von den Zielsetzungen wurden Maßnahmen für den Naturraum, die Siedlungsentwicklung und die Rohstoffgewinnung festgelegt.
Die 5. Novelle des Regionalen Raumordnungsprogramms Wiener Neustadt-Neunkirchen wurde am 05.07.2021 ausgegeben.
Näheres ist der Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Wiener Neustadt-Neunkirchen, LGBl. Nr. 45/2021 zu entnehmen..