Flächenwidmung
Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde mit Hilfe eines Ortsplaners (Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Architekten bzw. Raumplanungsbüros) erstellt. Die Erlassung des Flächenwidmungsplans oder dessen Änderungen müssen von der zuständigen Behörde des Amtes der NÖ Landesregierung (Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht) genehmigt werden.
Die fachlichen Gutachten in diesem Genehmigungsverfahren werden von den Amtssachverständigen der Örtlichen Raumordnung in der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik erstellt. Für die Lösung komplexer Raumordnungsprobleme werden auch Beratungsgespräche abgehalten und Lokalaugenscheine vorgenommen.
Kontakt: DI Siegfried Kautz (Leiter Sachgebiet örtl. Raumordnung) Tel.: 02742/9005-14238 Fax: 02742/9005-14170 E-Mail: siegfried.kautz@noel.gv.at Hinweise: Leitfaden zur Abgrenzung von Zentrumszonen - siehe Infostand |