Zurück zum Anfang  
Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik
Schriftzug Raumordnung und Regionalpolitik
Platzhaltergrafik
Menüpunkt

Menüpunkt

Logo + Link des Landes Niederösterreich

Kleinprojektefonds 2007-2013


Der Kleinprojektefonds wird auch im Rahmen des neuen grenzüberschreitenden Programms
als Instrument zur Verfügung stehen.

Die Projekte werden in drei Stufen – und zwar jeweils nach der Art der Finanzierungsquelle – eingeteilt.


  1. Kleinstprojekte bis 600.- Euro förderbare Gesamtkosten: Diese Projekte werden von der NÖ Landesakademie gefördert. Bei der Förderaktion „Über die Grenzen“ steht die kleinregionale, grenzüberschreitende Zusammenarbeit – vor allem mit Partnern aus der Tschechischen und Slowakischen Republik sowie aus Ungarn – im Vordergrund. Nähere Informationen zu den Förderkriterien sind über die Homepage www.noe-zukunft.at erhältlich.

  2. National finanzierte Kleinprojekte von 1.200 - 5.000 Euro förderbare Gesamtkosten: Für die Förderung dieser Projekte stellt das Land Niederösterreich 50.000,-- Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Antragstellung und Beratung für die Projekte erfolgt beim jeweiligen Regionalmanagement-Büro. Die Förderquote aus Landesmitteln beträgt 50%, wobei der grenzüberschreitende Aspekt der Projekte Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist. Die Genehmigung der Projekte soll im selben bilateralen Kleinprojektefonds-Lenkungsausschuss erfolgen, der auch über die EU-kofinanzierten Kleinprojekte entscheidet. Die Abrechnung der Projekte erfolgt nach Vorlage von Originalbelegen über die Regionalmanagement-Büros bei einer zentralen Prüfstelle.

  3. EU-kofinanzierte Kleinprojekte von € 5.001 - € 25.000 förderbare Gesamtkosten: Diese Projekte werden im Rahmen des Programms „Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013“ abgewickelt und haben dieselben EU-Förderrichtlinien zu erfüllen wie andere ETZ Projekte auch. Für die Förderung der Projekte stehen in den Programmen Österreich-Slowakei, Österreich-Tschechien und Österreich-Ungarn insgesamt 2 Mio. Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung. Die Antragstellung und Beratung für diese Projekte erfolgt beim jeweiligen Regionalmanagement-Büro. Die Förderquote aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 85%, wobei nur national öffentliche Mittel gefördert werden können. Der Einsatz von Privatmitteln zur Erhöhung der Projektgesamtsumme ist allerdings möglich. Die Genehmigung der Projekte soll im gleichen bilateralen Kleinprojektefonds-Lenkungsausschuss erfolgen, der auch über die national finanzierten Kleinprojekte entscheidet. Die Abrechnung der Projekte erfolgt nach Vorlage von Originalbelegen über die Regionalmanagement-Büros bei einer zentralen Prüfstelle.

Die Kleinprojektefonds der drei Programme Österreich-Slowakei, Österreich-Tschechien und Österreich-Ungarn werden entsprechend ihrer funktionellen Kooperationsräume in so genannte Schirmprojekte eingeteilt.
Im Programm Österreich-Tschechien soll es drei Schirmprojekte auf der Basis des Lead Partner Prinzips geben, die auch bestehende EUREGIO-Strukturen abbilden:
•     Südmähren-Weinviertel
•     Vysocina-Waldviertel
•     Südböhmen-Oberösterreich-Waldviertel

Im Programm Österreich-Slowakei und Österreich Ungarn soll die Kooperation auf der Basis von jeweils einem Schirmprojekt zwischen Niederösterreich und der Slowakei sowie Niederös-terreich und Ungarn abgewickelt werden.

Auf der Kleinprojektebene soll die Kooperation nach dem vereinfachten Partnerprinzip ablaufen, bei dem Projekte auf beiden Seiten der Grenze umgesetzt werden.