Zwischenfinanzierung aus Mitteln des Landes Niederösterreich für das Programm "Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013"
Die Bedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurden für die neue Programmperiode deutlich verbessert: es stehen 39 Mio. € EFRE-Mittel zur Verfügung.
Eine höhere Förderquote erhöht aber auch den ausständigen Förderbetrag. Aufgrund diverser Prüfmechanismen müssen unter Umständen die ProjektträgerInnen längere Zeit auf Fördergelder warten, sodass der finanzielle Druck auf manche ProjektträgerInnen sehr groß werden kann.
Um diese Situation zu erleichtern, wurde eine Zwischenfinanzierung aus Mitteln des Landes Niederösterreich zur Verfügung gestellt:
Anspruchsberechtigung Diese Zwischenfinanzierung der EFRE-Mittel für Projekte im Rahmen der Programme Österreich – Tschechische Republik, Slowakei – Österreich und Österreich - Ungarn kann in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Wirkungsbereich des Projekts in Niederösterreich liegt und
- die zuständige Prüfstelle (FLC) das Amt der NÖ Landesregierung ist.
Ausgenommen von der Anspruchberechtigung sind Bundesstellen und Landesabteilungen.
Höhe der Zwischenfinanzierung Für die Zwischenfinanzierung können vom/von der anspruchsberechtigten Lead PartnerIn/ProjektpartnerIn maximal 25 % der genehmigten EFRE-Mittel beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich die genehmigten EFRE-Mittel auf mindestens EUR 20.000 belaufen, d.h. die Untergrenze für die beantragte Zwischenfinanzierung beträgt EUR 5.000.
Antrag auf Zwischenfinanzierung Der Antrag ist vom/von der Lead PartnerIn/ProjektpartnerIn gleichzeitig mit der Vorlage der Abrechnungsunterlagen für die 1. bzw. 2. Zwischenabrechnung für die anteiligen EFRE-Mittel an das Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr, EFRE-Finanzkontrolle, zu übermitteln. Das Antragsformular gilt für die drei ETZ-Programme Österreich-Tschechien, Österreich-Slowakei und Österreich-Ungarn.
Prüfung der Anspruchsberechtigung Voraussetzung für die Zwischenfinanzierung ist die vollständige Vorlage der für die Abrechnung der EFRE-Mittel erforderlichen Unterlagen. Dazu sind bestimmte Nachweise erforderlich.
Sind die Kriterien für die ETZ-Zwischenfinanzierung bei der 1. Zwischenabrechnung nicht erfüllt, d.h. die Abrechnungsunterlagen nicht vollständig, hat der/die Lead Partner/ProjektpartnerIn die Möglichkeit, mit der 2. Zwischenabrechnung einen neuen Antrag zu stellen.
Ausstellung des Fördervertrags für die ETZ-Zwischenfinanzierung Liegen alle Abrechnungsunterlagen vollständig vor, stellt das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik, einen Fördervertrag zur ETZ-Zwischenfinanzierung aus, der vom/von der Lead Partner/ProjektpartnerIn zu unterfertigen ist. Als Anlage zu diesem Fördervertrag ist vom/von der Lead PartnerIn/ProjektpartnerIn eine Kopie des EFRE-Fördervertrags bzw. der Partnerschaftsvereinbarung anzuschließen.
Auszahlung der Zwischenfinanzierung Die Auszahlung der beantragten Mittel erfolgt nach Eingang der Kreditgebühr in Höhe von 0,8% des zwischenfinanzierten Betrags und Übermittlung des unterfertigten Fördervertrags zur Zwischenfinanzierung durch den/die Lead PartnerIn/ProjektpartnerIn.
Rückzahlung der zwischenfinanzierten EFRE-Mittel Mit Vorlage der letzten Abrechnung, spätestens mit Ende des Projektdurchführungszeitraums laut EFRE-Fördervertrag, sind die zwischenfinanzierten Mittel vom/von der Lead Partner/ProjektpartnerIn vollständig an den Fördergeber zurückzuzahlen. Der Nachweis über die Veranlassung der Rückzahlung und den Eingang der EFRE-Mittel (mit einer Kopie des entsprechenden Kontoauszugs) ist der letzten Abrechnung beizulegen.
Beratung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik
Mag. Francois-Edouard Pailleron Tel.:+43(0)2742/9005-14129 E-mail : francois-edouard.pailleron@noel.gv.at
Mag. Martin Kaválek Tel.:+43(0)2742/9005-14329 E-mail: martin.kavalek@noel.gv.at
Landhausplatz 1 3109 St.Pölten
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