Kooperationskriterien für das Programm "Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013"
Für die Zusammenarbeit wurden vier Kooperationskriterien ausgearbeitet, wovon bei einem Projekt mindestens zwei erfüllt werden müssen:
Gemeinsame Ausarbeitung - Alle PartnerInnen sind am Vorbereitungsprozess beteiligt.
- Alle PartnerInnen haben gemeinsam definiert, wie das Projekt umgesetzt werden soll.
- Ziele und Ergebnisse, Finanz- und Zeitplan sowie Zuteilung von Aktivitäten wurden gemeinsam entwickelt.
- Beiträge und Erwartungen aller PartnerInnen sind klar definiert.
Gemeinsame Durchführung - Der Lead Partner übernimmt die Gesamtverantwortung für das Projekt.
- Alle Aufgaben und Verantwortungen werden zwischen den PartnerInnen für alle Phasen der Umsetzung innerhalb des Projekts aufgeteilt (Partnerschaftsvertrag, nicht nur letter of intent), die Koordination liegt beim Lead Partner.
- Jede/r zuständige PartnerIn muss die korrekte Abwicklung für sein/ihr Projektmodul übernehmen und gewährleisten, so dass alle geplanten Aktivitäten zielführend umgesetzt werden und die Implementierung abgestimmt wird.
- Bei jedem Modul müssen mehrere PartnerInnen beteiligt sein.
Gemeinsames Personal - Jede/r PartnerIn verfügt über eine Rolle und hat ausreichend Personal, um diese Aufgabe wahr zu nehmen.
- Alle für ein Modul zuständigen MitarbeiterInnen müssen ihre Aufgaben untereinander koordinieren. Der Informationsfluss erfolgt regelmäßig.
- Es gibt keine Doppelbesetzung unter den PartnerInnen für die gleiche Aufgabe.
- Personalkosten werden jeweils von beiden ProgrammpartnerInnen getragen.
Gemeinsame Finanzierung Das Projekt verfügt über einen gemeinsamen Finanzplan. Die Finanzierung ist aliquot zur Beteiligung der PartnerInnen aufgeteilt.
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