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Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik
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Kooperationskriterien für das Programm "Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2007-2013"


Für die Zusammenarbeit wurden vier Kooperationskriterien ausgearbeitet, wovon bei einem Projekt mindestens zwei erfüllt werden müssen:

Gemeinsame Ausarbeitung 

  • Alle PartnerInnen sind am Vorbereitungsprozess beteiligt.
  • Alle PartnerInnen haben gemeinsam definiert, wie das Projekt umgesetzt werden soll. 
  • Ziele und Ergebnisse, Finanz- und Zeitplan sowie Zuteilung von Aktivitäten wurden gemeinsam entwickelt.
  • Beiträge und Erwartungen aller PartnerInnen sind klar definiert.

Gemeinsame Durchführung 

  • Der Lead Partner übernimmt die Gesamtverantwortung für das Projekt. 
  • Alle Aufgaben und Verantwortungen werden zwischen den PartnerInnen für alle Phasen der Umsetzung innerhalb des Projekts aufgeteilt (Partnerschaftsvertrag, nicht nur letter of intent), die Koordination liegt beim Lead Partner.
  • Jede/r zuständige PartnerIn muss die korrekte Abwicklung für sein/ihr Projektmodul übernehmen und gewährleisten, so dass alle geplanten Aktivitäten zielführend umgesetzt werden und die Implementierung abgestimmt wird.
  • Bei jedem Modul müssen mehrere PartnerInnen beteiligt sein.

Gemeinsames Personal     

  • Jede/r PartnerIn verfügt über eine Rolle und hat ausreichend Personal, um diese Aufgabe wahr zu nehmen.
  • Alle für ein Modul zuständigen MitarbeiterInnen müssen ihre Aufgaben untereinander koordinieren. Der Informationsfluss erfolgt regelmäßig.
  • Es gibt keine Doppelbesetzung unter den PartnerInnen für die gleiche Aufgabe. 
  • Personalkosten werden jeweils von beiden ProgrammpartnerInnen getragen.

Gemeinsame Finanzierung
Das Projekt verfügt über einen gemeinsamen Finanzplan. Die Finanzierung ist aliquot zur Beteiligung der PartnerInnen aufgeteilt.