Das Programm "Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung NÖ 2007-2013"
Am 4. Mai 2007 wurde das neue Programm "Stärkung der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für Niederösterreich (PDF, ca. 1,8 MB) genehmigt.
Die entwicklungspolitischen Zielsetzungen des Programms sind
* eine dynamsiche, innovationsgeleitete und nachhaltige Entwicklung * die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit * ein hohes Beschäftigungsniveau * die Verbesserung der Attraktivtät des Standorts Niederösterreich * die Stärkung der Grenzgebiete * die Verwirklichung der Lissabon-Strategie (Schwerpunktsetzung auf Forschung&Entwicklung, Technologie, Innovation) * Niederösterreich soll Modellregion werden: - hohe wirtschaftliche Dynamik - hohe Lebensqualität
Um diese Ziele zu erreichen, setzt Niederösterreich auf eine Doppelstrategie zur regionalwirtschaftlichen Modernisierung:
Offensive Bestandssicherung - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Unternehmen (auch in traditionellen Branchen) - Festigung vorhandender regionsspezifischer Stärkefelder
Erschließung ökonomischer Zukunftsfelder - neue Zukunftsfelder der niederösterreichischen Wirtschaft (wissensbasierte Wirtschaft und neue Technologien) - Technoploe, Kompetenzzentren, Cluster, Netzwerke
Für das neue Programm wurden Prioritätsachsen und Aktionsfelder definiert, innerhalb derer Projekte umgesetzt werden können.
Neu ist, dass für dieses Programm keine sogenannten Zielgebiete mehr festgelegt wurden, sodass die Förderung hochwertiger Projekte im gesamten Bundesland möglich ist. Allerdings hat Niederösterreich Gebiete mit Strukturproblemen eine Vorrangstellung eingeräumt.
Umfassende Informationen zu Programm und Projekteinreichung erhält man
- bei der Geschäftsstelle des Landes für EU-Regionalpolitik
Mag. Henriette Leuthner-Stur Tel.: ++43/2742/9005-14245 Fax: ++43/2742/9005-14170 E-Mail: henriette.leuthner-stur@noel.gv.at
Mag. Dominik Dittrich MSc Tel.: ++43/2742/9005-14905 Fax: ++43/2742/9005-14170 E-Mail: dominik.dittrich@noel.gv.at
Einreichunterlagen sind bei den verantwortlichen Förderstellen zu beziehen.
Als rechtliche Grundlagen zur Umsetzung des Programms und damit zur Durchführung von Projekten gelten: Allgemeine Verpflichtungen der Förderempfänger Subsidiäre nationale Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den EFRE Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den EFRE Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen zu den Fonds Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 01.09.2006 Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 02.02.2007 Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 07.06.2007 Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 24.12.2008 Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 08.04.2009 Berichtigung zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 24.06.2010 Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zu den Durchführungsvorschriften
Das Verzeichnis der vom Programm Begünstigten wird laufend aktualisiert.
Das Operationelle Programm, der Leitfaden sowie die "Erste Bilanz" liegen als Broschüren zur Bestellung am Infostand auf.
Infos bietet auch der jeweils aktuelle Newsletter.
|