Kleinregionale Entwicklungskonzepte
An der Erstellung der Kleinregionalen Entwicklungskonzepte sind je nach Themenschwerpunkt Raumplaner und Experten beteiligt. Wichtig ist die Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils der Region, um die Chancen, aber auch die Risiken für die weitere Entwicklung erkennen und ein tragfähiges Leitbild für die beteiligten Gemeinden entwickeln zu können. Darauf aufbauend sollen in Arbeitskreisen, in die die Bewohner der Region, aber auch die vorhandenen Leitbetriebe eingebunden sind, Ziele und Maßnahmen formuliert werden, die in umsetzbare Projekte münden und von den Förderstellen des Landes unterstützt werden können.
Diese erste Umsetzungsphase soll von den mit der Konzepterstellung beauftragten Planern mitbetreut werden. Für weitere Umsetzungsschritte stehen die Berater des jeweiligen Regionalmanagements zur Verfügung, die auch in der Entstehungsphase der Kleinregionalen Entwicklungskonzepte gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Neben dem Regionalmanagement stehen auch die Mitarbeiter der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik für Auskünfte zur Verfügung. Die Abteilung RU2 berät auch bei: - Abgrenzung der Kleinregion (welche Gemeinden sollten kooperieren)
- Anbotseinholung (Aufforderung zur Anbotslegung an Ziviltechniker)
- Auswahl der Anbote (Leistungsspiegel, ev. Hearing der Bewerber)
- Laufender Kontakt (Betreuung während der Arbeiten am Konzept)
- Erledigung der Landesförderung (Kontrolle der Arbeiten)
- Erfolgskontrolle ca. zwei Jahre nach Vorliegen des fertiggestellten kleinregionalen Konzepts
Insbesondere steht die Abteilung bei Fragen bezüglich der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit in der Örtlichen Raumordnung zur Verfügung. Diese zusätzlichen Möglichkeiten der Gemeindekooperation bieten sich vor allem bei der Abstimmung größerer planerischer Vorhaben in den Gemeinden, wie z.B. bei der Erstellung eines Betriebsansiedlungskonzepts oder bei der Lösung gemeinsamer Verkehrsprobleme an.
Kontakt:
oder das zuständige Regionalmanagement-Büro.
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